"Rechtliche Hilfe"
Laut "Falter" sei monatelang von der Abt. 3 des Bundeskriminalamtes mit Wissen des Ministerkabinetts gegen die Rechtsanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz ermittelt worden. Zudem berichtet die Zeitung davon, dass Asylwerber einvernommen und ihnen Lichtbilder von Anwälten vorgelegt worden seien. Selbst Beamte im Innenministerium hätten gegen diese Vorgangsweise protestiert.
Anwalt Bürstmayr werde demnach etwa vorgeworfen, tschetschenische Asylwerber "in fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Angelegenheiten" beraten zu haben, sowie "rechtliche Hilfe" geleistet zu haben. Daraus werde in der Anzeige der Verdacht der Schlepperei konstruiert. Strafrahmen: fünf Jahre Haft.
"Alle offenen Quellen"
Auch Anwältin Lorenz, so ergaben Recherchen des "Falter", sollte "um jeden Preis" angezeigt werden. In ihrem Fall seien "alle offenen Quellen" durchforstet worden. Schließlich sei sie aufgrund eines Interviews im Standard angezeigt worden, wo sie als neu gewählte Sprecherin von SOS-Mitmensch sagte: "Wenn schwer traumatisierte Menschen von Abschiebung bedroht sind, muss man ihnen helfen. Ein Verstecken ist das nicht." Durch diesen Satz sehe das Innenministerium ein "Aufruf zum Ungehorsam gegen Gesetze". Strafrahmen: ein Jahr Haft.
Sowohl Nadja Lorenz als auch Georg Bürstmayr sind Mitarbeiter des Menschenrechtsbeirates, Innenminister Strasser hat eine Vertragsverlängerung Bürstmayrs verweigert. Lorenz vertritt die Witwe Cheibani Wagues. Beide Anwälte wurden von den Ermittlungen durch die Polizei nicht informiert.
"Politisch motivierte Verfolgung"