60.000 beim Auftakt der Heeres-Schau am Heldenplatz
Nationalfeiertag: Kranzniederlegung und Angelobung am morgigen Nationalfeiertag
Redaktion
,
Wien - Auf großes Interesse stößt die Bundesheer-Schau am
Wiener Heldenplatz: Laut Militärkommando Wien sind zum Auftakt am
Sonntag 60.000 Besucher gekommen - angelockt nicht nur von
Hubschraubern, Panzern oder dem Eurofighter-Modell, sondern auch von
einem großen Frühschoppen. Am Montag findet ab 18.00 Uhr die
"Heer & Hauptstadtparty" statt, der morgige Nationalfeiertag steht
dann im Zeichen der traditionellen Kranzniederlegung und der
Angelobung von Rekruten.
Schon am Sonntag stand eine Kranzniederlegung samt
Festmesse mit Exekutive und Bundesheer im Gedenken an verstorbene
Kameraden auf dem Programm. Teilgenommen haben daran unter anderem
die stellvertretende Wiener Polizeipräsidentin Michaela
Pfeifenberger, der Militärkommandant von Wien, Generalmajor Karl
Semlitsch, sowie Militärbischof Christian Werner.
Festmesse für den Frieden
Das Programm am Nationalfeiertag beginnt um 7.30 Uhr vor der
Krypta mit einer Festmesse für den Frieden, die mit einer
Kranzniederlegung durch den Bundespräsidenten und die Bundesregierung
endet. Als militärischer Höhepunkt ist am 26. Oktober die Angelobung
der Rekruten ab 12.30 Uhr vorgesehen.
Am Wiener Heldenplatz präsentieren sich neben dem Bundesheer die
Polizei, die Feuerwehr sowie die "Helfer Wiens", eine Vereinigung der
Hilfs- und Einsatzorganisationen in der Stadt. Insgesamt zeigen 87
militärische und zivile Verbände und acht Ministerien am Heldenplatz
ihr Können bzw. informieren über ihre Aufgaben. Ebenfalls zu Gast
sind Delegationen befreundeter Armeen aus den EU-Nachbarländern.(APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.