PID im Kreuzfeuer der Argumente
Am Donnerstag ging es bei der Abschlussveranstaltung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dann um die ethischen Konsequenzen am Beispiel der Pränataldiagnostik. Annina Müller und Michael Strassnig vom Institut für Wissenschaftsforschung der Universität Wien (verantwortlich für GEN-AU) versuchten mit den JungforscherInnen den Brückenschlag auch zur ethischen Disziplin. Am Verwertungsszenario von Forschungsergebnissen wurden Potentiale erwogen und Risiken abgeschätzt, die eine Entschlüsselung der Erkrankungsdispositionen im embryonalen Stadium zur Folge haben könnte. Die Schülerinnen und Schüler zeigten ihr Reflektionspotential – das, weil hier niemand vorbereitet worden war – als Gradmesser des öffentlichen Bewusstseins gelten mag. Sie brachten ganz unterschiedliche, aufeinander aufbauende Argumente vor.
Unterschied der erste junge Diskutant noch zwischen Zukunftsperspektiven und Jetzt-Zuständen, wobei Szenarien erst wichtig würden, wenn eine Sache technisch, respektive medizinisch, möglich werde, dachten sich die folgenden WortmelderInnen in die ethische Disziplin hinein, welche ja Gedankenexperimente um das "Was wäre, wenn …" unvermeidlich nötig hat. Eine Teilnehmerin stellte das Verbot der auf genetischer Diagnostik beruhenden Präimplantationsdiagnostik (PID) hierzulande in Frage, welche sinnvoll sei. "Das ist doch auch schon ein Auswählen!" konterte ein anderer. Somit war eine rege Diskussion über die Vorteile der Früherkennung von Erbkrankheiten eingeleitet. Eine weitere Schülerin wies zugunsten der PID darauf hin, dass ja auch wichtige Persönlichkeiten mit hohen Fähigkeiten einen Defekt haben könnten. So in etwa, dass die Welt derer Erbe verlustig gehen könnte. Wann also ist Krankheit, wann kann Mutation als Krankheit gelten, wann nicht; das sind die hier relevanten Fragen der ethischen Forschung.
Recht auf Leben