Aufnahme aus der prä- oder postnatalen Zell-Untersuchung

Quelle: gen-au
Neun junge Preisträgerinnen mit altersspezifisch hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Genomforschung sind aus dem diesjährigen GENAU-SummerSchool-Projekt hervorgegangen. Im Sommer hatten 58 Schülerinnen und Schüler ihre Ferien für Praktika in österreichischen Genomforschung-Labors geopfert, um Erfahrungen zu sammeln oder um sich eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl der künftigen Ausbildung zu verschaffen. Während der Praktika wurde mit WissenschafterInnen aus ganz Österreich auf hohem Niveau zusammengearbeitet. Sogar eigene Forschungsansätze wurden entwickelt. Zu den prämierten Projekten gehörten etwa die Untersuchung des Zellgeschehens unter Zuhilfenahme effizienter Kameras, die von Stefan Svoboda aus Thürnau (OÖ) eingesetzt wurden, oder das von Dominik Vu aus Steyr (OÖ), welches zum Ziel hatte, mit einem eigens erstellten Programm für die digitale Darstellung des Zellgeschehens bestimmte Zelltypen zu untersuchen.

PID im Kreuzfeuer der Argumente

Am Donnerstag ging es bei der Abschlussveranstaltung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dann um die ethischen Konsequenzen am Beispiel der Pränataldiagnostik. Annina Müller und Michael Strassnig vom Institut für Wissenschaftsforschung der Universität Wien (verantwortlich für GEN-AU) versuchten mit den JungforscherInnen den Brückenschlag auch zur ethischen Disziplin. Am Verwertungsszenario von Forschungsergebnissen wurden Potentiale erwogen und Risiken abgeschätzt, die eine Entschlüsselung der Erkrankungsdispositionen im embryonalen Stadium zur Folge haben könnte. Die Schülerinnen und Schüler zeigten ihr Reflektionspotential – das, weil hier niemand vorbereitet worden war – als Gradmesser des öffentlichen Bewusstseins gelten mag. Sie brachten ganz unterschiedliche, aufeinander aufbauende Argumente vor.

Unterschied der erste junge Diskutant noch zwischen Zukunftsperspektiven und Jetzt-Zuständen, wobei Szenarien erst wichtig würden, wenn eine Sache technisch, respektive medizinisch, möglich werde, dachten sich die folgenden WortmelderInnen in die ethische Disziplin hinein, welche ja Gedankenexperimente um das "Was wäre, wenn …" unvermeidlich nötig hat. Eine Teilnehmerin stellte das Verbot der auf genetischer Diagnostik beruhenden Präimplantationsdiagnostik (PID) hierzulande in Frage, welche sinnvoll sei. "Das ist doch auch schon ein Auswählen!" konterte ein anderer. Somit war eine rege Diskussion über die Vorteile der Früherkennung von Erbkrankheiten eingeleitet. Eine weitere Schülerin wies zugunsten der PID darauf hin, dass ja auch wichtige Persönlichkeiten mit hohen Fähigkeiten einen Defekt haben könnten. So in etwa, dass die Welt derer Erbe verlustig gehen könnte. Wann also ist Krankheit, wann kann Mutation als Krankheit gelten, wann nicht; das sind die hier relevanten Fragen der ethischen Forschung.

Recht auf Leben

Schließlich fiel gegen Ende der Veranstaltung doch noch das eine Argument, das kein Understatement braucht, das eine Argument fernab jeder sofortigen Assoziation mit dem Gegenstand der medizinischen Forschung, in die sich die noch frischen Eindrücke aus der Schülerpraxis eingeprägt haben mögen: Da gibt es doch noch das pure Recht auf Leben. Im Saal herrschte für ein paar Sekunden Stille. Für die Anwesenden war das, so schien es, selbstverständlich. Doch jeder schien sich auch dessen bewusst zu sein: Es gehörte unbedingt dazu, dass es explizit vorgebracht wurde. Denn in seiner ganzen Schlagkraft scheint es in Sonderfällen gleichermaßen angreifbar zu sein (s. auch "Zum Thema"). (Marietta Böning)