Wien - Die Finanzierung der Krankenanstalten ist einer der Knackpunkte bei den laufenden Verhandlungen über den Finanzausgleich. Vor allem die Bundesländer fordern mehr Geld aus diesem Titel, weil sie die steigenden Kosten zu tragen hätten, während die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen gesetzlich "gedeckelt" sind, also einen bestimmten Wert nicht übersteigen können. In den vergangenen Jahren seien die Kosten für Länder und Gemeinden mehr als doppelt so hoch gestiegen wie für Bund und Sozialversicherung, heißt es im Büro des Wiener Finanzstadtrates Sepp Rieder (S), des Chefverhandlers der Länder für den Finanzausgleich.

Kosten stark gestiegen

Die Länder nehmen als Basis für ihre Berechnungen das Jahr 1997, jenes Jahr, in dem das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung eingeführt wurde. Insgesamt seien in diesem Jahr 6,46 Mrd. für die Krankenanstalten aufgewendet worden. Bund und Sozialversicherungen hätten davon 3,1 Mrd. Euro bezahlt, die Länder, Gemeinden und sonstigen Träger der Krankenanstalten rund 2,5 Mrd. Euro. Der Rest entfalle auf sonstige Einnahmen, etwa die Leistungen für zusatzversicherte Patienten.

Bis zum Vorjahr seien die Gesamtkosten dann auf 8,07 Mrd. gestiegen. Bund und Sozialversicherungen haben davon 3,57 Mrd. Euro bezahlt, die Länder, Gemeinden und sonstigen Träger 3,4 Mrd. Euro.

Die Kosten seien damit seit 1997 um rund ein Viertel gestiegen, die Aufwendungen von Bund und Sozialversicherungen aber nur um etwa 15 Prozent, heißt es seitens der Länder. Bundesländer, Gemeinden und Spitalsträger hingegen müssten um etwa 35 Prozent mehr bezahlen als sechs Jahre zuvor.

Bund nimmt 1994 als Basis her

Die Bundesregierung argumentiert allerdings mit etwas anderen Zahlen als die Bundesländer. Während die Länder vom Jahr 1997 aus rechnen, nannte die Sprecherin von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V), Daniela Reczek, das Jahr 1994 als Basis. Damals hätten Bund und Sozialversicherung 45,6 Prozent der Spitalskosten getragen. Dieser Anteil habe sich seither praktisch nicht verändert und liege nun bei 45,5 Prozent.

Die Gesamtkosten für die Fonds-Krankenanstalten - im wesentlichen die öffentlichen Spitäler und die Ordensspitäler - seien 1994 bei 5,895 Mrd. Euro gelegen. Bund und Sozialversicherungen hätten davon 2,691 Mrd. Euro bezahlt. Für das Jahr 2004 werden die Gesamtkosten mit 8,286 Mrd. Euro angegeben, der Anteil des Bundes mit 3,773 Mrd. Euro.

"Genug Sparpotenzial"

Weniger zahlen möchten auch die Sozialversicherungen, und zwar um 500 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit müssen die Sozialversicherungen für die Spitäler mehr als drei Mrd. Euro pro Jahr aufbringen. Beate Hartinger, Geschäftsführerin des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, begründet ihre Forderung nach einem Rückgang dieser Zahlungen in der "Presse" (Montag-Ausgabe): "Es gibt genug Sparpotenzial, so dass die Länder nicht mehr Geld brauchen, sondern effizienter arbeiten müssten." Aus Sicht Hartingers gibt es vor allem zu viele Akutbetten.

"Die Länder müssen lernen, mit begrenzten Ressourcen umzugehen", forderte die Geschäftsführerin. Sie unterstellt den Ländern, aus "regionalpolitischen Gründen" keine Einsparungen vorzunehmen. Spitäler würden hauptsächlich unter dem arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkt gesehen. (APA)