Wien - Die Wiener Kinder- Jugendanwaltschaft (KJA) hat - ihrer Ansicht nach - unerlaubte Verkäufe von so genannten Softguns an Personen unter 18 Jahren aufgedeckt und ortet Verstöße gegen das Wiener Jugendschutzgesetz.
15-Jähriger Testkäufer"Es ist leicht eine Softgun zu bekommen", erklärte Judith Frisch-Wurth, Leiterin des Pädagogischen Zentrums, die Verkaufspraxis einiger Waffenhändler. Ein "Mystery Shopping" im ersten Halbjahr 2004 habe gezeigt, dass 50 Prozent der insgesamt 16 erfassten Wiener Waffengeschäfte an einen 15-jährigen Testeinkäufer Softguns verkauften. In einigen Geschäften werde in den Auslagen sogar extra darauf hingewiesen, dass der Erwerb ab dem 14. Lebensjahr möglich sei.
Softguns sind vom Original kaum zu unterscheidende Waffenimitate, mit denen kleine Plastikkugeln mit enormer Geschwindigkeit abgefeuern werden können. Nach Meinung der Wiener Jugendanwaltschaft dürfen diese, oft auch als "Spielzeug" bezeichneten Softguns, nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Man verweist auf Paragraf zehn im Wiener Jugendschutzgesetz, wonach "jugendgefährdende Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können, wenn diese Gegenstände Aggressionen, Gewalt und Gewaltdarstellungen fördern".
Die Waffengeschäfte argumentieren nach dem Waffengesetz, das Softguns nicht als Schusswaffen anerkennt.