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Beim jährlichen Treffen der National Rifle Association in den USA greifen auch Kinder schon zur Waffe.

Bild: Reuters/ Robert Padgett

Auslage eines Waffengeschäftes

Bild: KJA
"Es ist sehr leicht, eine Softgun zu bekommen", erklärte Judith Frisch-Wurth, Leiterin des Pädagogischen Zentrums, die Verkaufspraxis einiger Waffenhändler. Ein "Mystery Shopping" im ersten Halbjahr 2004 habe gezeigt, dass 50 Prozent der insgesamt 16 erfassten Wiener Waffengeschäfte an einen 15-jährigen Testeinkäufer Softguns verkauften.

In einigen Geschäften werde in den Auslagen sogar extra darauf hingewiesen, dass der Erwerb ab dem 14. Lebensjahr möglich sei. Notwendig wurde die verdeckte Aktion, nachdem besorgte Anrufer die Kinder- und Jugendanwaltschaft vermehrt auf das Problem hinwiesen.

Fast wie echte Waffen

Softguns sind vom Original äußerlich kaum zu unterscheidende Waffenimitate, mit denen kleine Plastikkugeln abgefeuert werden. Bei Treffern aus nächster Nähe können die Plastikgeschosse schlimmstenfalls zu schweren Verletzungen führen. Dass Softguns kein Spielzeug sind, zeigt sich auch daran, dass sie nicht in Spielwarenläden, sondern ausschließlich in Waffengeschäften verkauft werden. Nach Meinung der Wiener Jugendanwaltschaft (KJA) müsste beim Verkauf die Altersgrenze des Wiener Jugendschutzgesetzes beachtet werden.

"Jugendgefährdende Gegenstände"

Paragraf zehn normiert, dass "jugendgefährdende Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können und Aggressionen, Gewalt und Gewaltdarstellungen fördern", nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfen. Das Waffengesetz ist auf die Softguns nicht anwendbar: Sie entsprechen nicht der Waffendefinition des Paragraf eins.

Gutachten liegen vor

Jugendanwalt Dr. Anton Schmid betont, dass das Jugendschutzgesetz dem Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren "eindeutig einen Riegel vorschiebe". Insgesamt drei der KJA vorliegenden Gutachten bestätigen die Gefährlichkeit von Softguns und damit die Anwendung des Gesetzes.

Professor Ernst Berger von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rosenhügel betont, dass die Gewöhnung der Jugendlichen an Waffengebrauch verhängnisvoll sei: "Aggression wird dadurch zwar nicht erzeugt, aber mit einer Waffe in der Hand ändert sich die Art der Interaktion."

Anzeigen werden folgen

Die KJA fordert nun den sofortigen Stopp des Verkaufes von Softguns an Jugendliche unter 18 Jahren, strengere Kontrollen der Waffengeschäfte, Höchststrafen nach dem Wiener Jugendschutzgesetz von bis zu 15.000 Euro an uneinsichtige Unternehmer und eine Änderung des Waffengesetzes. Als letzte Möglichkeit komme auch noch die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Wiener Jugendschutzgesetz in Frage, so Schmid. "Wenn die Aufforderungen nichts nützen, werden wir in den nächsten Wochen Anzeige erstatten".

Warum die Waffengeschäfte die gesetzlichen Regelungen missachten, glauben alle Beteiligten zu wissen: Überall, wo man Geschäfte mache, sei das Jugendschutzgesetz anscheinend "wurscht". Und schließlich sei es Absicht der Waffenindustrie, "die nächste Käuferschicht für ihre Produkte zu rekrutieren." (az)