Linz - In der Affäre um Doppelbezüge des Bürgermeisters von Pasching Fritz Böhm (S) bei Linz hat das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde der Gemeinden Strafanzeige wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Das gab der zuständige Landesrat Josef Stockinger (V) am Mittwoch gegenüber der APA bekannt. Böhm wies den Vorwurf zurück und erklärte dazu: "Ich habe korrekt gehandelt".

Die Anzeige sei erfolgt, weil er einen ordnungsgemäß eingebrachten Antrag der Grünen nicht gemäß Gemeindeordnung auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Donnerstag gesetzt habe. In dem Antrag geht es um die an Bürgermeister Böhm gerichtete Rückforderung von laut Rechnungshof zu Unrecht bezogenen Geldern aus der Gemeindekasse. Stockinger erklärte, Böhm sei mehrmals darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Antrag auf die Tagesordnung zu setzen sei. Der Landesrat erklärte, auch wenn der Antrag am Donnerstag noch schnell auf die Tagesordnung genommen werden sollte, sei die Verfehlung damit nicht saniert. Er wusste zudem von einem gleich lautenden Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion im Gemeinderat.

Verweis auf anderen Fall

Der Landesrat verwies in diesem Zusammenhang auf einen ähnlichen Fall: Ein Bürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde habe einen Antrag mit der Begründung nicht auf die Tagesordnung genommen, dass sich mit der Angelegenheit nach der bevorstehenden Wahl gleich der künftige Gemeinderat und der nächste Bürgermeister befassen sollten. Das Gericht habe ihn zu sechs Monaten Haft bedingt verurteilt, schilderte Stockinger.

Bürgermeister Böhm stellte zu der Anzeige fest, er sehe ihr gelassen entgegen. "Soll der Staatsanwalt ermitteln, ich erwarte die Ermittlungen mit Freude". Der Vorwurf stimme einfach nicht, die Angelegenheit werde im Gemeinderat behandelt werden, versicherte Böhm, ohne auf Details einzugehen. "Ich habe korrekt gemäß Gemeindeordnung gehandelt". Die Erfahrung zeige, dass die Ansichten des Landes "noch nie gestimmt haben".

Die Sitzung selbst werde nur zum Teil öffentlich sein, kündigte Böhm an. Es sei üblich, dass Personalangelegenheiten - und damit auch die ihn betreffende - nicht öffentlich seien, erläuterte er. (APA)