Voraussetzung ist natürlich ein Freispruch beim Prozess, der möglicherweise bereits in den nächsten Wochen beginnen könnte. Hussein ist in mehreren Punkten wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verletzung der Menschenrechte angeklagt, hat die Punkte der Anklage aber bei einer ersten richterlichen Anhörung im Juli zurückgewiesen.
Dass Saddam in Österreich überhaupt Asyl gewährt werden würde, hält Wolfgang Taucher, Leiter des Bundesasylamts, für äußerst unwahrscheinlich. Seit dem 1.5.2004 sei die Stellung eines Asylantrags aus dem Ausland nämlich nicht mehr möglich, so Taucher. Ausnahmeregelungen gäbe es lediglich für den Familiennachzug.
Im konkreten Fall könne daher ein Antrag nur in Österreich gestellt werden. Ein entsprechendes Asylverfahren würde jedoch erst dann stattfinden, wenn Österreich auch tatsächlich für den Fall zuständig wäre. Nach der Dublin-Verordnung der EU sei nämlich jenes Land der Union zuständig, das der Asylwerber zuerst offiziell betreten hat.
Ausschlussgründe
Im Fall einer Zuständigkeit Österreichs würde der Asylantrag anschließend inhaltlich geprüft werden, erklärte Taucher. "Österreich kennt allerdings Asylausschlussgründe". Personen, die sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit, gegen den Frieden oder eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht hätten oder auch gegen die Prinzipien der Vereinten Nationen (UNO) verstoßen hätten, würden ebenso kein Asyl bekommen wie Personen, die ein schweres, nicht politisches Verbrechen begangen hätten.
Hierbei würden schon "ernsthafte Gründe für den Verdacht" genügen. "Und das würde von der Asylbehörde sehr genau geprüft werden", sagte Taucher.