Im Jahr 2003 zahlte die soziale Krankenversicherung 3,1 Mrd. Euro pauschal an die Länder zur Krankenanstaltenfinanzierung. Damit finanziert die Sozialversicherung zu mehr als 50 Prozent die Krankenanstalten, der Rest der öffentlichen Mittel wird zum Großteil von den Ländern und in geringem Ausmaß vom Bund aufgebracht. Gerade im Spitalsbereich gebe es aber die größten Probleme. Der Rechnungshof und das IHS hätten ein Einsparungspotenzial von zwei bis drei Mrd. Euro geortet. Daher habe auch die Bundesregierung im Regierungsprogramm vorgesehen, dass im Rahmen des jetzt zu verhandelnden Finanzausgleiches der Pauschalbeitrag der Sozialversicherung um 250 Mio. Euro pro Jahr gekürzt werden soll. Dies würde die budgetäre Lage der Krankenkassen erheblich mildern, argumentierte Leitl. Die Länder fordern aber in den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen mehr als eine Mrd. Euro zusätzlich zur Spitalsfinanzierung.
Wenn die Probleme bei den Spitälern gelöst werden sollen, müsse es zu einer gemeinsamen Planung, Finanzierung und Steuerung kommen. Nur eine Bundes-Gesundheitsagentur mit Regulatorfunktion könne im Krankenanstaltenwesen die Trennung zwischen Eigentümerfunktion und Zulassungsfunktion wirksam ermöglichen. Diejenigen Institutionen, die wirtschaftliche Interessen an der Zulassung von Wirtschaftsbetrieben haben, dürften nicht über die Zulassung entscheiden. Das heißt, solange Länder und Gemeinden wirtschaftliche Eigentümer von Krankenanstalten sind, dürften sie nicht selbst Zulassungs-, Standort- und andere wichtige Fragen entscheiden, forderte Leitl.