Deutschland: Drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant
Wer neuesten
Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt,
wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt
Redaktion
,
Wer künftig beim illegalen Kopieren von
urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik, Kinofilme) aus
Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre
Gefängnis oder Geldstrafe. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild
in ihrer aktuellen Ausgabe. Im
Bundesjustizministerium wurde jetzt ein entsprechender Entwurf zur
Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Mit der Reform soll
die Strafbarkeit von illegalen Kopien aus dem Internet klargestellt
werden. Die war bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Wer neuesten
Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt,
wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe
kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
(SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund
vor", erklärte die Ministerin gegenüber Computerbild. "Damit bleibt
insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen
Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und
ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten
Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt,
wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit
Schadensersatzansprüchen rechnen."
Die Änderung des Gesetzes wird voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft
treten.
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