Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik, Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe. Im Bundesjustizministerium wurde jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Mit der Reform soll die Strafbarkeit von illegalen Kopien aus dem Internet klargestellt werden. Die war bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

Wer neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt

Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber Computerbild. "Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen."

Die Änderung des Gesetzes wird voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.