Wien - Als "die nächste Etappe der Zuwendung zum Thema Film" bezeichnete Kunststaatssekretär Franz Morak (VP) den Begutachtungsentwurf für die Novelle zum Filmförderungsgesetz, den er am Freitag in einer Pressekonferenz vorstellte. Eckpunkte der Novellierung sind die Schaffung des "Österreichischen Filmrats", eines Beratungsgremiums mit Beteiligung von Interessenvertretern, und die detaillierte Formulierung der Zielsetzungen des Österreichischen Filminstitutes (ÖFI).

Letzteres will Morak zum "Kompetenzzentrum" erheben, wobei er besonders die Bedeutung der Nachwuchsförderung und Stoffentwicklung hervorhob sowie die Mitwirkung am schon länger geforderten jährlichen Filmwirtschaftsbericht. Weiters soll die ÖFI-Auswahlkommission in "Projektkommission" umbenannt werden, das Kuratorium in "Aufsichtsrat". Bei dessen Besetzung werden Vorschläge der Interessenvertretungen (Produktion, Drehbuch, Regie) berücksichtigt.

Die Referenzfilmförderung, für die keine Befassung der Projektkommission mehr notwendig ist, werde künftig von der Projektförderung klar getrennt. Die Neufassung der Bestimmungen zu den Video-und Fernsehnutzungsrechten sieht vor allem eine Anpassung an den europäischen Markt vor. Das gilt auch für "Rechterückfallfristen" für Fernsehnutzungsrechte, die nunmehr fünf Jahre betragen sollen.

Insgesamt beruhen die Änderungen auf einer Evaluierung der vor sechs Jahren erfolgten letzten Novelle des Filmförderungsgesetzes. Die Adaptierung sei durch die veränderten Gegebenheiten des Marktes notwendig geworden, so Morak. Auf Nachfrage des STANDARD gab der Staatssekretär auch die Kosten einer vergangenen Zuwendung zum Film bekannt: Die vom Bund lancierte Diagonale 2004, die nicht zustande kam, verschlang 392.000 Euro. (kam/DER STANDARD, Printausgabe, 18./19.9.2004)