Wien - In der Causa um Kaplan August Paterno, dem vorgeworfen wird, Jugendliche missbraucht zu haben, hat die Kriminalabteilung Vorarlberg die Ermittlungen abgeschlossen und einen Bericht an die Staatsanwaltschaft geschickt, die die strafrechtliche Relevanz zu prüfen hat.

Taten verjährt

Da alle Befragten von Übergriffen berichten, die bis zu 30 Jahre zurückliegen, ist anzunehmen, dass die Taten verjährt sind. Paternos Einvernahme soll noch folgen.

Ergebnis der kircheninternen Untersuchung abgeschlossen

Auch das Ergebnis der kircheninternen Untersuchung liegt vor. Es wird nun an die Glaubenskongregation im Vatikan weiter geleitet, die entscheiden muss, ob es zu einem kirchlichen Verfahren kommt. Wie viele Zeugen gegen Paterno ausgesagt haben, wollte der Leiter des Pastoralamts der Erzdiözese Feldkirch, Benno Elbs, nicht sagen. Berichtet worden sei aber, dass der Kaplan nicht immer die nötige Distanz bewahrt habe. Auch von "Übergriffen, die schwer wiegend sind", hätten Betroffene gesprochen, sagt Elbs.

Paterno wies Missbrauchsvorwurf zurück

Der beschuldigte Kaplan wurde nach Angaben des Pastoralamtsleiters in dieser Woche zu den Vorwürfen befragt. Paterno habe dabei den Vorwurf des Missbrauchs zurückgewiesen, wolle sich aber trotzdem mit den Anklägern zusammensetzen, um gut zu machen, was gut zu machen sei.

Paterno ist in den Ruhestand getreten

Weiters gab Elbs bekannt, dass Kaplan Paterno mittlerweile in den Ruhestand getreten sei. Paterno habe Bischof Klaus Küng um Pensionierung gebeten, der Bischof habe dem Ansuchen Paternos entsprochen. Die Untersuchung der Vorwürfe gegen den Kaplan durch die Glaubenskongregation in Rom kann bis zu zwei Monate dauern.

Für Paterno gelte während dieser Zeit selbstverständlich die Unschuldsvermutung, wurde betont. Und solange die Untersuchung in Rom laufe, gelte für Paterno weiter die Auflage, nicht in Medien aufzutreten.

Strafen: Supendierung und Entzug des Klerikerstandes Die Ergebnisse der Voruntersuchung müssten auf jeden Fall nach Rom weitergeleitet werden, unabhängig davon, ob die Anschuldigungen gerechtfertigt seien oder nicht, sagte Elbs. Die Glaubenskongregation werde überprüfen, ob rechtsrelevante Vorkommnisse vorgefallen seien und ob eine Verjährung vorliege. Falls ein Vergehen passiert sei, werde die Angelegenheit am Diözesarengericht behandelt werden. Als schlimmste Strafe, die die Kirche vorsehe, nannte Elbs die Suspendierung und den Entzug des Klerikerstandes. ((apa, jub, mro, pm, DER STANDARD Printausgabe 17.9.2004)