Die Frankfurter Börsenaufsicht muss Anlegern keinen Schadenersatz für den Kursverlust der T-Aktie in den vergangenen Jahren leisten. Wie das hessische Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, hat das Frankfurter Landgericht eine entsprechende Klage eines Aktionärs zurückgewiesen. Der Kläger habe argumentiert, die Zulassungsstelle der Börse hätte vor dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2001 den Immobilienbesitz des Unternehmens genauer unter die Lupe nehmen müssen.

Das Landgericht kam den Angaben zufolge jedoch in seinem Urteil vom 3. September zu dem Ergebnis, dass sich die Börsenaufsicht nicht fehlerhaft verhalten hat. Aufgabe der Zulassungsstelle sei es nicht, Anleger vor individuellen Kursverlusten zu schützen.

Vor dem Frankfurter Landgericht sind derzeit noch rund 1.700 Klagen wegen des dritten Börsengangs der Telekom anhängig. Insgesamt rund 15.000 Privatpersonen und Unternehmen klagen gegen das Unternehmen, die Bundesrepublik Deutschland oder die am Börsengang beteiligten Banken. Die mündliche Verhandlung zu den ersten Pilotverfahren sollen im Spätherbst stattfinden. (APA)