Telekom
EuGH bestätigt Erfordernis detaillierter Telefonrechnungen
Verurteilung Österreichs kommt nach Sanierung der Situation
Österreich hat früher einmal zu Unrecht
erlaubt, dass Telefonrechnungen nur pauschal die Kosten pro Tarifzone
auflisten, statt den Preis für jedes einzelne Gespräch anzuführen,
urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Sein Urteil
kommt allerdings gut ein Jahr zu spät, denn mit dem Telekomgesetz von
2003 wurde die Abrechnung jedes Gesprächs auch in Österreich bereits
Pflicht. So bleibt die einzige Auswirkung des Urteils, dass die
Republik die Kosten für das von der EU-Kommission angestrenge
Verfahren begleichen muss.(APA)