Österreich hat früher einmal zu Unrecht erlaubt, dass Telefonrechnungen nur pauschal die Kosten pro Tarifzone auflisten, statt den Preis für jedes einzelne Gespräch anzuführen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Sein Urteil kommt allerdings gut ein Jahr zu spät, denn mit dem Telekomgesetz von 2003 wurde die Abrechnung jedes Gesprächs auch in Österreich bereits Pflicht. So bleibt die einzige Auswirkung des Urteils, dass die Republik die Kosten für das von der EU-Kommission angestrenge Verfahren begleichen muss.(APA)