Das Innenministerium habe bislang nichts gegen die akute Gefahr "unrechtmäßiger Kettenabschiebungen" unternommen, kritisiert SOS Mitmensch in einer Aussendung am Mittwoch. "Hierbei werden Flüchtlinge von einem Land ins Nächste abgeschoben, bis ins Herkunftsland", so Sonderegger. Auf die Frage, ob das "Verbergen von Flüchtlingen vor Behörden" rechtswidrig sei, entgegnet Sonderegger: "Aus unserer Sicht nicht." Rechtswidrig wäre eine entgeltliche Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. "Ein Gericht entscheidet darüber, ob es rechtswidrig ist oder nicht. Aber selbst wenn, andere zahlen Strafe wegen Parkverbots, hier aber geht es um Menschenleben."
Im vergangenen Jahr wurde in der Slowakei ein einziger Flüchtling aus Tschetschenien anerkannt - in Österreich kommen Tschetschenen hingegen auf eine Anerkennungsquote von 95 Prozent, weil sie politisch verfolgt werden, so SOS Mitmensch. Sonderegger: " Wir können nicht einfach zuwarten, bis die Menschen verschwunden sind und nachher draufkommen, dass es unrecht war, sie ihren Verfolgern auszuliefern."
Innenministerium wendet sich gegen Aufruf
Das Innenministerium wendet sich gegen den Aufruf der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, Asylanten zu verstecken, um sie vor "unrechtmäßigen Abschiebungen" zu schützen. Unterkünfte für Asylanten wären zwar immer gefragt und der Aufruf dazu sei durchaus positiv, jedoch dürfe man diese Menschen nicht verstecken. Dies sei ein Aufruf behördliche Entscheidungen zu ignorieren, so Wolfgang Taucher, Leiter des Bundesasylamtes im Innenministerium, im Gespräch mit der APA.