Vor allem die im Begutachtungsentwurf vorgesehene langsame Abschmelzung des Beitragssatzes von 12,55 bzw. 11,05 auf das ASVG-Niveau von 10,25 Prozent will die GÖD nicht akzeptieren. Diese bedeutet, dass im Zuge der Parallelrechnung für jeden Beamten, der jünger als 50 Jahre ist, je nach Jahrgang ein eigener Beitragssatz festgelegt wird - abhängig davon, wie stark der Bedienstete von der Pension im alten System profitiert. Die GÖD verlangt hingegen, dass der Beitrag für alle Beamten sofort mit dem Stichtag 1. Jänner 2005 auf 10,25 Prozent gesenkt wird.
Auch die Höchstbeitragsgrundlage will die GÖD für ihre Beamten sofort eingeführt sehen. "Über der Höchstbeitragsgrundlage ist eine gerechte Reduktion entsprechend der Betroffenheit durch die Parallelrechnung umzusetzen", formuliert Schnedl die Forderung noch etwas diplomatischer. Das ursprünglich verlangte Optionsrecht, wonach das neue System nur für Neueintretende gelten und alle anderen eine Wahlmöglichkeit bekommen sollten, findet sich hingegen nicht mehr im Forderungskatalog der Beamten.
Sehr wohl beharrt die GÖD aber auf ihrer Forderung nach Begleitmaßnahmen, "um die unterschiedlichen Systeme sozial ausgewogen, gerecht und verfassungskonform zusammenzuführen". Für Neueintretende verlangt die Gewerkschaft, "ein neues, flacheres Besoldungsschema zu entwickeln, wobei von der Gesamtlebensverdienstsumme Teile in das vordere und mittlere Einkommensdrittel verschoben werden müssen." Für alle harmonisierten Beamte solle zudem eine Pensionskassenregelung mit Leistungsgarantie eingeführt werden. Darüber hinaus fordert die GÖD für alle Bundesbeamten eine Abfertigung. Für Berufsgruppen mit besonders langen Ausbildungs- bzw. Studienzeiten sollen Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Zeiten (z.B. Bildungsfonds) geschaffen werden.