Seine Beschwerde in Brüssel begründete Weh mit der fehlenden Wahlmöglichkeit für Vorarlberger Wanderarbeitnehmer, mit der seiner Meinung nach unfairen Parteienfinanzierung und mit der "extrem ungleichen Medienberichterstattung". "Ein Vorarlberger, der im benachbarten deutschen Lindau oder über der Grenze in der Schweiz lebt, kann an der Landtagswahl nicht teilnehmen, an beispielsweise der EU-Wahl aber sehr wohl", sieht Weh diese Personengruppen bei der Landtagswahl benachteiligt.
Vorarlberg
Rechtsanwalt Weh reicht in Brüssel Beschwerde ein
Spitzenkandidat der "Liste Freier Bürger FNG" will Wahl auch beim Verfassungsgerichtshof anfechten
Bregenz - Der Bregenzer Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh,
der am Sonntag mit der "Liste Freier Bürger FNG" zur Vorarlberger
Landtagswahl antritt, hat am Montag die Europäische Kommission in
Brüssel angerufen und um Einschaltung eines Wahlbeobachters ersucht.
Weh kündigte auf APA-Anfrage zudem an, die Wahl auch beim
Verfassungsgerichtshof anfechten zu wollen.
Ebenso ein Dorn im Auge ist dem Bregenzer Advokat, dass "die
Parteien pro Wähler 7,75 Euro erhalten - aber nur, wenn sie die
Fünf-Prozent-Hürde schaffen". Würde dieser Passus nicht gelten, hätte
Bernhard Amann von Vau-heute bei der Landtagswahl 1999 rund 34.000
Euro bekommen müssen, rechnet Weh vor. Wie und ob seine Beschwerde in
Brüssel rechtzeitig vor der Wahl am Sonntag behandelt wird, vermag
Weh aber nicht zu sagen. (APA)