Das Klonen menschlicher Embryonen zur Herstellung von Stammzellen - wie auch zur Fortpflanzung - ist in Deutschland verboten. Gleichzeitig ist unter strengen Auflagen die Forschung an Stammzellen aus dem Ausland erlaubt, die bereits vor dem Stichtag 1. Jänner 2002 gewonnen wurden. Das hatte der Bundestag nach heftigem Streit in einem parteiübergreifenden Kompromiss zur Stammzellforschung 2002 beschlossen.
Mensch
Deutscher Ethikrat gegen Klonen menschlicher Embryonen für Forschungszwecke
Berlin - Der deutsche Nationale Ethikrat hat sich gegen
das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken ausgesprochen.
Dies gab das Gremium am Montag in Berlin bekannt. Der Rat hatte mehr
als ein Jahr intensiv über das Thema beraten. Wirtschaftsminister
Wolfgang Clement hatte am Freitag mit der Forderung für Wirbel
gesorgt, die Stammzellforschung in Deutschland unbegrenzt zuzulassen.
Der Nationale Ethikrat unter Vorsitz von Spiros Sinitis besteht
aus 25 Mitgliedern, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder berufen
wurden. Die Experten sollen die Regierung in biomedizinischen Fragen
beraten. Der Bundestag hatte sich 2003 mit großer Mehrheit für ein
weltweites Klonverbot ausgesprochen. Die Entscheidung Großbritanniens
in diesem Jahr, das Forschungsklonen zu erlauben, hat die Debatte
auch in Deutschland neu entfacht. (APA/AP)