Wien - Wegen fahrlässiger Tötung wurde im Bezirksgericht Donaustadt ein 50-jähriger Kraftfahrer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Mann hatte am 17. März 2004 vergessen, den Kranarm seines 24 Tonnen schweren Lastwagens ordnungsgemäß einzufahren. In der S-Bahn-Unterführung auf der Wagramer Straße kam es zum Unglück: Der Kran touchierte mit der Brücke, bewegte sich seitwärts und schlug einem entgegen kommenden Autofahrer den Kopf ab.
"Die tragischen Umstände dürfen nicht dazu führen, dass man hier andere Maßstäbe anlegt wie bei üblichen Fahrlässigkeitsdelikten", begründete Richter Klaus Voget das milde Urteil.