Salzburg - Die Stadt Salzburg sorgt für die Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, soweit diese im direkten Wirkungsbereich möglich ist. Konkret gibt es für
Magistratsbedienstete eine Pflegefreistellung nicht nur für Ehepaare, sondern für alle Paare, die in einer Lebensgemeinschaft leben. Außerdem wird das Eintrittrecht in Mietverträge bei städtischen Wohnungen ergänzt, so dass dieses künftig nach einem verstorbenen Hauptmieter auch gleichgeschlechtlichen Partnern zusteht, wie Bürgermeister Heinz Schaden (S) und Stadtrat Martin Panosch (S) am
Donnerstag bei einem Pressegespräch in Salzburg erklärten.
"Während auf Bundesebene in den vergangenen Wochen über die
Gleichstellung homosexueller Partnerschaften debattiert, aber kein
zufrieden stellendes Resultat dieser Diskussion erzielt wurde, setzt
die Stadt Salzburg nun im eigenen Wirkungsbereich Maßnahmen zum Abbau
von Diskriminierungen. Im 21. Jahrhundert sollten Fragen der
Gleichstellung von hetero- und gleichgeschlechtlichen Beziehungen
eigentlich kein Thema mehr sein. Der Staat sollte sich da
heraushalten und nicht als Regulativ wirken", meinte Schaden. Die
Stadt Salzburg versuche, möglichst viel Liberalität walten zu lassen.
Recht auf Vertragseintritt
Beim Mietrecht sind zwar neben Ehepartnern auch Partner aus einer
"in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten
Hausgemeinschaft" zum Vertragseintritt berechtigt. Allerdings hat der
OGH entschieden, dass nur heterosexuellen Paaren dieses Recht
zusteht. Die Stadt Salzburg werde homosexuellen Paaren daher dieses
Recht freiwillig einräumen, sagte Wohnungsstadtrat Panosch.
Freiheit von Zwängen sei für die SPÖ eine grundlegende
Angelegenheit. Der Staat dürfe sich nicht in die Privatsphäre der
Menschen einmischen, betonten Schaden und Panosch. Es müsse jedem
frei gestellt werden, wie er seine Lebensgemeinschaft gestalte.
Dementsprechend müsse die Politik auch die notwendigen
Rahmenbedingungen schaffen. "Salzburg setzt ein Signal für alle und
man hat den rechtlichen Spielraum ausgenutzt", so der Bürgermeister. (APA)