Bern - Die seit 1. April in der Schweiz verschärften Asylbestimmungen zeigen nun missliebige Auswirkungen, weil ein Großteil der abgewiesenen Antragsteller untertaucht, wie das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) feststellte.

1478 Asylsuchende sind zwischen dem 1. April und dem 31. Juli von den Schweizer Behörden (teils vom Bund, teils von Kantonsverwaltungen) abgewiesen worden. Laut den neuen Asylbestimmungen gibt es für sie keine Sozialhilfe mehr. Wie BFF-Sprecher Dominique Boillat am Mittwoch auf Anfrage sagte, sind von den 634 durch den Bund Abgewiesenen nur elf kontrolliert abgereist, die anderen seien untergetaucht.

Wie viele der 844 in den Kantonen Abgewiesenen noch im Land sind, wisse man beim BFF noch nicht, sagte Boillat weiter. "Es ist aber davon auszugehen, dass auch von ihnen die meisten abgetaucht sind."

Wie man beobachte, suchten die meisten von ihnen zuerst Unterschlupf bei Freunden oder Verwandten. Erst nach Wochen oder Monaten illegalen Aufenthalts in der Schweiz versuchten sie vielleicht in einem anderen Land (auch in Österreich) ihr Glück. Der Markt für Schwarzarbeit in der Schweiz sei zu klein, um monatlich so viele Neuankömmlinge zu beschäftigen. Darum nimmt man laut Boillat an, dass die meisten nach einer Weile ausreisen.

Auf die Zahlen des vor einigen Tagen den Schweizer Medien durch Indiskretion zugespielten ersten Monitoringberichts des Bundes dürfe man sich jedenfalls nicht stützen, erklärte Boillat. Er sei nie zur Veröffentlichung vorgesehen gewesen, weil die Zahlen nicht gesichert seien.

Der nun dennoch bekannt gewordene Bericht stellt fest, dass nach der Einstellung der Sozialhilfe den Kantonen großer administrativer Aufwand und neue Kosten durch die Nothilfe erwuchsen.

Groß sei die "Verunsicherung" der Asylsuchenden, psychische und physische Beschwerden hätten zugenommen. Generell werde erwartet, dass vermehrt Personen um Nothilfe anfragen werden oder durch kriminelles Verhalten in Erscheinung treten. (sda/DER STANDARD, Printausgabe, 9.9.2004)