Versprochen war, dass das Pensionssystem für alle vereinheitlicht wird - und dieses Versprechen wird durch die nun vorgelegte Pensionsreform nicht eingelöst. Dass für Landesbeamte - etwa in Wien - eine Extrawurst gebraten wird, das ist dabei noch der kleinste Schönheitsfehler.

Viel schwerer wiegt, dass die Harmonisierung für Beamte, Unternehmer und Bauern mit einer Einschleifzeit von eineinhalb Jahrzehnten kommt.

Das wird erwartungsgemäß teuer für den Staat, der künftig neben den "alten" Pensionen für die älteren Beamten noch Pensionsbeiträge für jene berappen muss, die ins neue System übernommen werden. Dafür mögen gute Gründe sprechen - der wichtigste ist der "Vertrauensschutz" für lang gediente Staatsbedienstete, ohne den der Verfassungsgerichtshof die Reform zurückschmeißen würde -, aber es ist eben systemwidrig.

Immerhin hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass Beamte im Sozialrecht nicht anders behandelt werden sollten als normale Bürger. Früher hatte man argumentiert, diese Ungleichbehandlung habe gute sachliche Gründe: Beamtenkarrieren seien etwas anderes als die Karrieren in der Privatwirtschaft, Beamtenarbeit sei eine andere als die Arbeit in der Privatwirtschaft, und schließlich gibt es im öffentlichen Dienst auch ein anderes - zumindest beim Einstieg deutlich niedrigeres - Besoldungsschema. Alle diese Einwände wurden durch das Argument geschlagen, dass es der versicherungsmathematischen Gerechtigkeit herzlich egal wäre, ob jemand Beamter oder Verkäufer ist.

Stimmt. Aber der versicherungsmathematischen Gerechtigkeit ist auch egal, ob jemand schwer oder leicht, lange oder kurz gearbeitet hat. Daher sind die neuen Ausnahmen für Hackler und Schwerarbeiter systemwidrig und schaffen neue Lücken. (DER STANDARD, Printausgabe, 9. 9. 2004)