Linz - Drei junge Innviertler mussten sich in einem Geschwornenprozess wegen des Verdachtes des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz im Landesgericht Ried im Innkreis am Mittwoch verantworten. Sie waren aufgefallen, unter wegen "Heil Hitler"-Rufen in und vor einem Bierzelt.

Sie riefen laut Anklage "Sieg Heil" und "Heil Hitler" und wurden deshalb aus dem Zelt gewiesen. Draußen setzten sie ihre Sprechchöre noch rund 20 Minuten fort, schilderte einer der Zeugen. Die Verantwortung der Angeklagten: Sie seien wegen ihres Haarschnittes als "Nazis" bezeichnet und somit "provoziert" worden. Daraufhin hätten sie ihrerseits "provozieren" wollen, die dabei gewählte Wortwahl entspreche jedoch nicht ihrer Gesinnung.

Die drei wurden auch bei einer anderen Veranstaltung auffällig.Der Ältere ist schon wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat zudem mehrere eindeutige Tätowierungen der Buchstaben "HASS" als Abkürzung für "Hitler Adolf SS" und die Zahl "88", die den achten Buchstaben im Alphabet bezeichnet und "Heil Hitler" symbolisieren soll. (APA)