Mitziehen bei Kapitalerhöhung möglich
Der veränderte Privatisierungsauftrag ermöglicht es der ÖIAG einerseits bei einer Kapitalerhöhung der VA Tech mitzuziehen; andererseits sei in die Vorgabe an die ÖIAG explizit "die Einheitlichkeit des Unternehmens" aufgenommen worden. Dies sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) am Dienstag Nachmittag für Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der das Treffen bereits um 13.30 Uhr verlassen hat.
Republik als "stabiler Kernaktionär"
Der veränderte Regierungsauftrag sei ein Signal dafür, dass sich die Republik als "stabiler Kernaktionär" der VA Tech sehe und "sich in absehbarer Zeit so sehen will", sagte Bartenstein.
Eine Erhöhung des ÖIAG-Anteils über die derzeit gehaltenen 15 Prozent hinaus ist in dem geänderten Privatisierungsauftrag offenbar nicht vorgesehen. Grasser hatte dies bereits im Vorfeld des Ministerrats ausgeschlossen.
Schüssel: Keine Privatisierungs-Abkehr
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) versicherte, dass es sich bei der Veränderung des Privatisierungsauftrages an die ÖIAG um "keine Abkehr von der Privatisierungspolitik" handle. Es gehe nur darum, der ÖIAG ein entsprechendes Instrument in die Hand zu geben, um einerseits ihren Privatisierungsauftrag zu erfüllen, aber andererseits die Einheit der VA Tech wahren zu können.
Laut Bartenstein darf die ÖIAG bei einer Kapitalerhöhung nur mitgehen, "um die Ziele des Privatisierungsauftrages zu erfüllen". Diese Passage erlaube aus seiner Sicht keinerlei Erhöhung des ÖIAG-Anteils an dem Linzer Unternehmen, so Bartenstein. Die Änderung des Privatisierungsauftrages betreffe nicht alle ÖIAG-Unternehmen, sondern beziehe sich nur auf die VA Tech.
"Derzeit kein Konzept"