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Die Justizministerin lässt Strafrahmen prüfen.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER
STANDARD: Was ist dem Staat mehr wert, ein Menschenleben oder das Geld fremder Leute?

Miklautsch: Das ist eine sehr provokante Frage. Für Delikte gegen Menschen ist derzeit ein Strafrahmen bis lebenslänglich vorgesehen, bei reinen Vermögensdelikten bis zu zehn Jahren. Allein wenn ich mir die Breite des möglichen Strafrahmens anschaue, zählt natürlich der Mensch mehr.

STANDARD: Ein Unfalllenker erhält eineinhalb Jahre Haft, teils bekommen Täter im Eigentumsbereich mehr. Stimmen für Sie da die Relationen?

Miklautsch: Was ich Ihnen genannt habe, ist das, was das Gesetz vorsieht. Bei der Einzelfallbeurteilung hängt es natürlich auch von der subjektiven Tatseite ab, und hier treffen die unabhängigen Gerichte eine Entscheidung.

STANDARD: Im Herbst sollen Beamte Ihres Ministeriums die Thematik untersuchen?

Miklautsch: Es hat ja im Jahr 2000 eine Enquetekommission dazu im Nationalrat gegeben. Jetzt möchte ich prüfen lassen, inwieweit wir noch weitere Maßnahmen setzen wollen. Die erste werden wir bereits im Herbst setzen, die Anpassung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten. Die letzte Änderung hat '88 stattgefunden, mittlerweile hatten wir eine Inflationsrate von 45 Prozent. Die Untergrenzen planen wir von 2000 auf 3000 Euro anzuheben, die Obergrenzen sollen von derzeit 40.000 Euro auf 60.000 Euro angepasst werden. Gleichzeitig planen wir, die Tagessätze für Geldstrafen anzuheben.

STANDARD: Gibt es Überlegungen, für Alko-Todeslenker Mindeststrafen einzuziehen?

Miklautsch: Das ist noch nicht abschätzbar, es handelt sich um eine sehr komplizierte Materie. Allein mit strengen Strafen wird man nicht das Auslangen finden, sondern es geht hier vielmehr um eine möglichst hohe Aufklärungsquote. Wenn man weiß, es gibt einen hohen Strafrahmen, und man aber nicht damit rechnet, dass man erwischt wird, dann wird der hohe Strafrahmen relativ wenig ausrichten.

(DER STANDARD, Printauzsgabe 07.09.2004)