Wien - Soldaten werden geschlagen, wegen geringfügiger Fehlleistungen ordinär beschimpft oder mit Freizeiteinschränkungen bestraft. Das sind zwar Einzelfälle, aber sie kommen immer noch vor. Damit solche und andere Missstände im Heer abgestellt werden können, nimmt die Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission Beschwerden von Präsenzdienern, Milizsoldaten und Reservisten entgegen.

"Bei Vorliegen des Verdachtes von Pflichtverletzungen wird das Verhalten der Verantwortlichen einer disziplinären Würdigung unterzogen und gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht", heißt es im Bericht der Parlamentarischen Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten über die Jahre 2002 und 2003, den Verteidigungsminister Günther Platter dem Nationalrat vorgelegt hat.

Die Zahl der an die Bundesheer-Beschwerdekommission gerichteten Beschwerden hat im Berichtszeitraum 2002 bis 2003 zugenommen, und zwar von 399 auf 584. 20 Prozent der Beschwerden des Jahres 2002 waren formal fehlerhaft und konnten daher nicht behandelt werden, zehn Prozent wurden nach Beseitigung des Beschwerdegrundes zurückgezogen, 18 Prozent waren unberechtigt, 13 Prozent der Beschwerden waren teilweise, 31 ganz berechtigt. Acht Prozent der Verfahren waren noch nicht abgeschlossen.

Als Hauptursachen für Beschwerden von Soldaten werden in dem Bericht für das Jahr 2002 Führungsschwächen (169 Fälle), Beschimpfungen und Beleidigungen (64), Sanitätsangelegenheiten (35), Probleme in Soldatenheimen (36) sowie Disziplinar-und Strafrechtsangelegenheiten (28) genannt.

Auch 2003 bildeten Führungsschwächen den Grund für die meisten (188) Beschwerden. Es folgten Klagen über Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen (85), über Beschimpfung und Beleidigung (83), die Verpflegung (45), über disziplinar- und strafrechtliche Entscheidungen (31) sowie über Gehalt, Taggeld und Zulagen (23).

Verteidigungsminister Platter erklärte zu dem Bericht, dass in seinem Ressort "rasch auf Beschwerden reagiert" werde, Missstände würden "zielgerichtet und transparent beseitigt". (red/DER STANDARD, Printausgabe, 7.9.2004)