47-jährige Oberösterreicherin nicht schuldfähig - Weitere Gutachten in Auftrag gegeben
Redaktion
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Linz - Die 47-jährige Mutter der gestorbenen untergewichtigen 17-Jährigen aus Wolfern im Bezirk Steyr-Land - derStandard.at berichtete - ist unzurechnungsfähig. Das stellt ein Sachverständigen-Gutachten im Auftrag der Justiz fest, wie Guido Mairunteregg von der
Staatsanwaltschaft Steyr am Montag bekannt gab. Für die Entscheidung über das weitere Vorgehen der Justiz wurden aber weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Gegen die Mutter laufen Ermittlungen wegen des Verdachtes des Mordes beziehungsweise der Vernachlässigung einer Hilfsbedürftigen mit tödlichem Ausgang.
Nicht schuldfähig
Durch die Feststellung in dem Gutachten, die Frau sei zum Tatzeitpunkt - als ihre Tochter verhungerte - nicht zurechnungsfähig gewesen, ist die Mutter nicht schuldfähig. Somit würde das Verfahren gegen sie eingestellt. Da aber in dem Gutachten auch davon die Rede
ist, dass bei der Frau Gefährlichkeit vorliege, sie somit zu Taten mit schweren Folgen fähig wäre, müsste auch ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher gestellt werden.
Weitere Gutachten
Um diese Gefährlichkeit festzustellen, wurden weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die klären sollen, ob auch ihre anderen Kinder durch ihren Einfluss geistig oder körperlich beeinträchtigt worden seien. Die Untersuchung, wie weit die Kinder von der Mutter beeinflusst
worden sind, soll aber auch dazu dienen, die Schuldhaftigkeit der strafmündigen Kinder bei einem möglichen Fehlverhalten festzustellen. Mairunteregg erwartet die Gutachten in einem Monat. Die Frau bleibt bis auf weiteres in der Landesnervenklinik in Linz.
Wenn das weitere Vorgehen im Fall der Familie des verhungerten Mädchens klar ist, will die Justiz auch der Frage nachgehen, ob von den zuständigen Behörden Fehler gemacht wurden und wer dafür verantwortlich sein könnte. Nach dem Bekanntwerden des Todes der
14-Jährigen war auch die zuständige Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. (APA)
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