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Streit um Goebbels-Zitat endete mit Vergleich
SP-Abgeordneter Arbeiter muss aber noch auf Ergebnis des Parteischiedsgerichtes warten
Der Streit zwischen dem Kärntner SP-Abgeordneten Gebhard Arbeiter und der "Kärntner Woche" um
ein Goebbels-Zitat endete am Freitag am Landesgericht Klagenfurt mit einem Vergleich. Doch für den Politiker ist damit
kein Schlußstrich gezogen: Er muss noch das Verfahren vor dem Parteischiedsgericht abwarten.
Der Vergleich hat folgenden Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem in der 'Kärntner Woche' vom 15. Dezember 1999
erschienenen Interview mit Landtagsabgeordneten Gebhard Arbeiter halten Gebhard Arbeiter und die 'Kärntner Woche'
fest, dass beiderseits kein Interesse mehr an einer Fortführung der gerichtlichen Auseinandersetzung besteht, zumal trotz
Verwendung eines vermeintlichen Goebbels-Zitates klar gestellt ist, dass LAbg. Gebhard Arbeiter keinerlei Nähe zu
nationalsozialistischem Gedankengut nachgesagt werden kann." Er wird in der Ausgabe vom 8. März veröffentlicht.
Medienrichter Helmut Kaiser verzichtete auf Grund der Einigung auf die Vernehmung von Zeugen. Arbeiter wird seinerseits
die gegen die "Kärntner Woche" eingereichte Zivilklage wegen Ruf- und Kreditschädigung zurückziehen. Die erste
Tagsatzung war für kommenden Montag angesetzt.
Arbeiter hatte laut "Kärntner Woche" vom 15. Dezember 1999 in einem Interview mit Chefredakteur Uwe Sommersguter im
Zusammenhang mit den damaligen Turbulenzen in der SPÖ-Kärnten gesagt: "Nach Ausserwinkler und Manzenreiter ist
endlich ein Mann vonnöten, der Zugang zur Basis hat. Da halt ich mich an Goebbels, der gesagt hat: 'Das Volk muss fühlen,
wer das Sagen hat.'"
Arbeiter bestritt das und verlangte die Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Weil die Zeitung dies ablehnte, klagte er
die Veröffentlichung ein. Vor Medienrichter Helmut Kaiser bezog sich Sommersguter auf eine von ihm in Stichworten
angefertigte Niederschrift, die er dem Gericht vorlegte. In dieser scheint zwar das Zitat, aber nicht der Wortlaut "Da halt ich
mich an Goebbels" auf. "Das hatte ich jedoch in Erinnerung, weil ich das Interview nur drei Stunden danach verfasst habe",
sagte der Chefredakteur.
Arbeiter bestritt, den Ausdruck "Da halt ich mich an Goebbels" je gebraucht zu haben. Hingegen stand er zum Zitat des
NS-Propagandaministers Joseph Goebbels. "Ich habe es jedoch im Zusammenhang mit Landeshauptmann Jörg Haider
verwendet und nicht mit der SPÖ", sagte er.
Der Politiker sah sich wegen des Goebbels-Zitates auch innerhalb der SPÖ heftiger Kritik ausgesetzt. Er wurde von der
damaligen geschäftsführenden Landesvorsitzenden BR Melitta Trunk zum Rücktritt aufgefordert. Arbeiter kam dem jedoch
nicht nach. Derzeit ist gegen ihn ein Schiedsgerichtsverfahren anhängig, das von der Bundes-SPÖ durchgeführt wird. "Ich
erwarte eine Entscheidung noch im März", sagte der neue Kärntner SP-Chef Peter Ambrozy. "Wir werden uns an diese
Entscheidung halten." (APA)