Mehr als 75 Prozent des Kapitals
Gelingt es Übernahmeinteressenten, mehr als 75 Prozent des Kapitals unter ihre Kontrolle zu bringen, können sie das Unternehmen - ungeachtet der in der Satzung der VA Tech verankerten Stimmrechtsbeschränkung für Großaktionäre - von Grund auf umgestalten, sagte die Expertin gegenüber der APA. Damit könne man die Satzung verändern (und Stimmrechtsbeschränkungen abschaffen) oder Verschmelzungen beschließen. 90 Prozent seien nur dann notwendig, wenn man die VA Tech von der Börse nehmen wolle. Angesichts des breit gestreuten Aktionariats sei es praktisch wahrscheinlich nicht einfach, tatsächlich die Kontrolle über 75 Prozent und eine Aktie zu gelangen - wenn sich gleichzeitig ein großer 15-Prozent-Aktionär verweigert.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) vertritt dem gegenüber die Meinung, dass wegen der in der VA Tech vorgesehenen "Stimmrechtsbeschränkung" die von der ÖIAG gehaltenen 15 Prozent "wie eine Sperrminorität" wirken und eine Übernahme verunmöglichen würden. Die Stimmrechtsbeschränkung der VA Tech sieht vor, dass Großaktionäre höchstens 25 Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen, auch wenn ihr Kapitalanteil weit darüber hinaus geht.
Bartenstein sieht 15 Prozent Anteil wie Sperrminorität
Bartenstein bekräftigte im "Mittagsjournal" den Eigentümerwunsch der Bundesregierung, dass die Staatsholding ÖIAG auch bei einer Kapitalerhöhung mitziehen und damit ihren Anteil an dem Konzern erhalten solle. Die VA Tech sei ein "Schlüsselunternehmen", für das die Regierung einen "stabilen Kernaktionär" haben wolle. Und in den vergangenen Monaten habe sich die ÖIAG als "einziger stabiler Kernaktionär" erwiesen, sagte Bartenstein im Ö1-Mittagsjournal. Darüber hinaus komme ein renommierter Konzern wie Siemens für eine feindliche Übernaghme wohl kaum "in Frage", es werde daher "keine Übernahmeschlacht" stattfinden, meinte der Wirtschaftsminister.
Die gestern Abend von der Übernahmekommission ergangene Aufforderung an Siemens, sich klarer zu deklarieren, sei ein Versuch der Kommission, festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Angebotspflicht bereits gegeben sind, meinte Rechtsexpertin gegenüber der APA. Siemens müsse sich nun erklären, dies aber nicht notwendigerweise öffentlich tun. die Kommission entscheide dann, ob auf dieser Basis eine Pflicht für ein Angebot vorliegt.