Foto:VA Tech
Wien - Der deutsche Siemens-Konzern und die österreichische Kovats-Gruppe können via Übernahmeangebot durchaus auch gegen den Willen der ÖIAG die oberösterreichische VA Tech übernehmen, angesichts des starken Streubesitzes der Gesellschaft ermöglichen die von der Staatsholding gehaltenen 15 Prozent allerdings eine relativ starke Abwehr-Position gegen den Versuch eines Takeovers. Dies ist die Einschätzung einer nicht in den aktuellen Übernahmefall involvierten, renommierten Wiener Handelsrechtlerin. Die magische Schwelle, die überschritten werden muss, um die VA Tech praktisch nach Belieben umzugestalten, sind 75 Prozent und eine Aktie.

Mehr als 75 Prozent des Kapitals

Gelingt es Übernahmeinteressenten, mehr als 75 Prozent des Kapitals unter ihre Kontrolle zu bringen, können sie das Unternehmen - ungeachtet der in der Satzung der VA Tech verankerten Stimmrechtsbeschränkung für Großaktionäre - von Grund auf umgestalten, sagte die Expertin gegenüber der APA. Damit könne man die Satzung verändern (und Stimmrechtsbeschränkungen abschaffen) oder Verschmelzungen beschließen. 90 Prozent seien nur dann notwendig, wenn man die VA Tech von der Börse nehmen wolle. Angesichts des breit gestreuten Aktionariats sei es praktisch wahrscheinlich nicht einfach, tatsächlich die Kontrolle über 75 Prozent und eine Aktie zu gelangen - wenn sich gleichzeitig ein großer 15-Prozent-Aktionär verweigert.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) vertritt dem gegenüber die Meinung, dass wegen der in der VA Tech vorgesehenen "Stimmrechtsbeschränkung" die von der ÖIAG gehaltenen 15 Prozent "wie eine Sperrminorität" wirken und eine Übernahme verunmöglichen würden. Die Stimmrechtsbeschränkung der VA Tech sieht vor, dass Großaktionäre höchstens 25 Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen, auch wenn ihr Kapitalanteil weit darüber hinaus geht.

Bartenstein sieht 15 Prozent Anteil wie Sperrminorität

Bartenstein bekräftigte im "Mittagsjournal" den Eigentümerwunsch der Bundesregierung, dass die Staatsholding ÖIAG auch bei einer Kapitalerhöhung mitziehen und damit ihren Anteil an dem Konzern erhalten solle. Die VA Tech sei ein "Schlüsselunternehmen", für das die Regierung einen "stabilen Kernaktionär" haben wolle. Und in den vergangenen Monaten habe sich die ÖIAG als "einziger stabiler Kernaktionär" erwiesen, sagte Bartenstein im Ö1-Mittagsjournal. Darüber hinaus komme ein renommierter Konzern wie Siemens für eine feindliche Übernaghme wohl kaum "in Frage", es werde daher "keine Übernahmeschlacht" stattfinden, meinte der Wirtschaftsminister.

Die gestern Abend von der Übernahmekommission ergangene Aufforderung an Siemens, sich klarer zu deklarieren, sei ein Versuch der Kommission, festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Angebotspflicht bereits gegeben sind, meinte Rechtsexpertin gegenüber der APA. Siemens müsse sich nun erklären, dies aber nicht notwendigerweise öffentlich tun. die Kommission entscheide dann, ob auf dieser Basis eine Pflicht für ein Angebot vorliegt.

Kommt die Kommission zu dieser Ansicht, haben die involvierten Unternehmen 40 Tage Zeit, ein solches Offert zu legen. Tun sie das nicht, setzt eine einjährige Sperrfrist für ein solches Angebot ein. (APA)