Eckpfeiler bleiben
Getreu diesem Motto sollen die Eckpfeiler des Pakts bestehen bleiben: Die Defizitgrenze bei der Neuverschuldung von drei Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) und eine höchst zulässige Gesamtverschuldung von 60 Prozent des BNE. Zwischen diesen Eckpfeilern wollen die Brüsseler Defizitwächter aber künftig mehr Flexibilität zulassen. Diese betrifft einerseits die Strafverfahren: Konkret soll die Überschreitung der Defizitgrenze geduldet werden, wenn sich ein Staat in einer lang andauernden Phase der wirtschaftlichen Stagnation befindet. Davon würde etwa der bisherige chronische Defizitsünder Deutschland profitieren. Bisher war ein Überschreiten der Grenze nur in einer Rezession zulässig, welche die EU mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,75 Prozent definiert.
Die Flexibilität betrifft aber auch eine stärkere Berücksichtigung von nationalen Besonderheiten: So soll die Gesamtverschuldung und die nachhaltige Sicherung des Budgets miteinberechnet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Brüssel neben der Defizitgrenze auch das Gesundheits- und das Pensionssystem eines Staates begutachtet. Das soll zu einer individuellen Beurteilung führen, nach der sich Mitgliedstaaten mit gesunder Finanzlage ein vorübergehendes Überschreiten des Defizits erlauben können – andere hingegen nicht.
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