Graz - Ein Stein im Gepäck ist einem Grazer Professor bei der Ausreise aus der Türkei zum Verhängnis geworden. Er sitzt seit eineinhalb Wochen in Antalya in Haft. Die Grazer Kunstuniversität bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Neuen Kronen Zeitung", wonach es sich bei dem Inhaftierten um den Leiter des Jazz-Instituts, Harald Neuwirth, handelt. Von Seiten der Kunstuni wurde betont, man setze "alle Hebel an", um den "für die Universität unabkömmlichen" Institutsleiter aus der Haft zu bekommen. Am Dienstag trifft ein Vertreter der österreichischen Botschaft in Antalya ein. 16 mal 16 Zentimeter

Der 65-jährige Österreicher - es handelt sich dabei auch um den Vater der Komponistin Olga Neuwirth - war laut "Kronen Zeitung" mit seiner Frau und seinen Kindern (zehn, sechs und ein Jahre) in Antalya auf Urlaub und hatte mit einem Mietauto auch die Umgebung erkundet. Auf einer dieser Fahrten habe der Sohn am Strand einen "interessanten Stein" entdeckt. Der 16 mal 16 Zentimeter große, beinahe weiße Stein landete letztlich im Gepäck der Familie. Nach dem Check am Flughafen in Antalya die böse Überraschung: Der Professor wurde festgenommen, seine Frau durfte mit den Kindern heimreisen. Ob es sich bei dem "corpus delicti" tatsächlich um ein antikes Stück handelt, wird noch geklärt.

Von Seite der Grazer Kunstuni kann man den Vorfall in der Türkei nicht verstehen: "Eine bewusste Mitnahme eines antiken Stückes passt mit der Persönlichkeit Professor Neuwirths überhaupt nicht zusammen". Rektor Otto Kolleritsch habe bereits ein Schreiben verfasst, das die türkischen Behörden über die Integrität und Unabkömmlichkeit an der Hochschule informiere, so die Pressesprecherin der Universität. "Antiquitäten" weit ausgelegt Das Österreichische Außenministerium empfiehlt Reisenden, sich schon zu Hause genau über die Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen. In der Türkei gibt es auf jeden Fall für die Ausfuhr antiker Objekte strenge Strafen: "Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist", heißt es von Seite des Außenamts. Die Ausfuhr ethnographischer, historischer und archäologischer Gegenstände sei "strikt untersagt". Bei ethnographischen Gegenständen wie zum Beispiel Teppichen sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es sei ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden würden den Begriff "Antiquitäten" weit auslegen. (APA)