Wien - Auch wenn Österreich den Arbeitsmarkt betreffend immer noch ein dichteres soziales Netz als der deutsche Nachbar vorweisen kann, wurde der Wind auch hier rauer. So wurden Mitte Juni etwa die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose verschärft. Ein Jobsuchender darf nun nach hundert Tagen auch in einer anderen als seiner Branche und unter seinem Qualifikationsniveau vermittelt werden. Verdient er dort nur mehr rund drei Viertel seines vorherigen Einkommens, muss er dies akzeptieren. Der Job muss angenommen werden, auch wenn der Weg zum Arbeitsplatz bis zu einem Viertel der Tagesarbeitszeit dauert.

Ähnlich schaut es ab 2005 in Deutschland aus. Arbeitsplätze müssen akzeptiert werden, auch wenn sich die Rahmenbedingungen einschneidend verschlechtern. Tut man dies nicht, wird da wie dort das Arbeitslosengeld gestrichen. Das gibt es in Österreich im Gros 20 Wochen lang. In Deutschland waren es bis zu 32 Monate. Rund 55 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens bekommt ein österreichischer Arbeitssuchender, im Schnitt rund 690 Euro und das knapp drei Monate lang. Dann kann man um Notstandshilfe, die jedoch zurückgezahlt werden muss, ansuchen.

Kommt Hartz IV wie angekündigt, wird ab 2005 deutschen Jobsuchern pauschal rund 350 Euro ausbezahlt, nachdem das Arbeitslosengeld mit der Sozialhilfe auf deren Niveau abgesenkt wird. Zuschüsse für Miete, Heizung oder Kinder entfallen, wenn eigenes Vermögen, etwa eine Eigentumswohnung zur Absicherung des Lebensabends, Sparbücher oder eine Lebensversicherungen vorhanden sind. Dies hat bereits dazu geführt, dass Lebensversicherer derzeit von einer Kündigungswelle überrollt werden. (Monika Bachhofer, Der Standard, Printausgabe, 20.08.2004)