Wien - Heiraten wie Heteros geht für Homosexuelle derzeit nur in den Niederlanden und in Belgien. Und seit 2001 haben je 1000 schwule und lesbische Paare in Holland den Bund fürs Leben geschlossen.

Ginge es nach Bernd-Christian Funk, Verfassungsjurist an der Uni Wien und Vorsitzender des Grundrechts-Ausschusses im Österreich-Konvent, könnte es die Ehe für Homosexuelle gern auch hierzulande geben: "Ich plädiere für eine weitgehende Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Lebenspartnerschaften auch in Form von Ehe", sagt Funk im STANDARD-Gespräch.

Ehe meint Funk mit allem Drum und Dran, auch dem Recht auf Adoption: "Ich würde diese Konsequenz ziehen. Natürlich muss man auch hier im Einzelfall genau prüfen."

"Naturrecht"

Verweise aus konservativen Kreisen auf "Naturrecht" lehnt der Uni-Professor mit Nachdruck ab: "Rund sieben Prozent der Bevölkerung sind homosexuell. Von Natur aus. Darum muss eine gesellschaftspolitisch sinnvolle Lösung eines echten Problems gesucht werden", so Funk. In seinem Konventsausschuss werde das Thema im Herbst sicher diskutiert werden.

Die Palette an Modellen für homosexuelle Partnerschaften ist europaweit breit. Die Grünen wollen einen (an den Niederlanden orientierten) "Zivilpakt", mit dem Homos und Heteros am Standesamt eine Partnerschaft registrieren lassen können, samt Gleichstellung im Sorge- und Adoptionsrecht. So weit will die SPÖ nicht sofort gehen, sie fordert fürs Erste "Eingetragene Lebensgemeinschaften" mit "gleichem Recht in allen Belangen".

Regenbogenfamilien

In Deutschland können so genannte Regenbogenfamilien seit drei Jahren gegründet werden. An die 6000 gleichgeschlechtliche Paare (von geschätzten 159.000 insgesamt) haben sich bis jetzt das Ja-Wort gegeben. Am Standesamt firmieren diese Ehen als "Eingetragene Lebenspartnerschaften". Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt Unterhalts-, Erb- und Namensrechte sowie Versicherungsfragen. Die rot-grüne Regierung hat diesen Sommer ein Gesetz zur Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare vorgelegt. Damit können die nicht-leiblichen Lebenspartner rechtliche Mitverantwortung für die Stiefkinder übernehmen. Schon jetzt gibt es das "kleine Sorgerecht", ein Umgangsrecht im Falle des Scheiterns der Beziehung, und im Todesfall ist es möglich, dass das nicht-leibliche Kind beim homosexuellen Elternteil bleiben kann. Das Statistische Bundesamt geht in Deutschland von 30.000 Kindern in gleichgeschlechtlichen Haushalten aus.

Frankreich wiederum bietet Homosexuellen seit 1999 den "PACS" (Pacte de Solidarité Civil), einen zivilen Solidaritätsvertrag vor Gericht, an. 25.000 gleichgeschlechtlich L(i)ebende haben sich 2002 "verpaktet". Die Partner verpflichten sich zu materiellem Beistand und haften solidarisch für Verbindlichkeiten des gemeinsamen Alltags.

Steuervorteile wie in der Ehe werden erst nach drei Beziehungsjahren wirksam. Adoption und Obsorge können nicht per PACS geregelt werden. Der Beziehungsvertrag ist nur gerichtlich aufhebbar - außer bei Tod oder Heirat eines Partners. Dann wird der Pakt namens PACS automatisch aufgelöst. (DER STANDARD, Print, 18.08.2004)