Bregenz - Das Wählerverzeichnis für die Vorarlberger
Landtagswahl am 19. September wies vor Beginn der Einspruchsfrist
242.506 Wahlberechtigte aus. Das gab der Leiter der
Landeswahlbehörde, Berndt Salomon bekannt. Nachdem die Einspruchsfrist am 5. August abgelaufen ist,
können in den 96 Vorarlberger Gemeinden nun die endgültigen
Wählerverzeichnisse erstellt werden. Die definitive Zahl der
Wahlberechtigten wird am 25. August vorliegen.
Laut Salomon wird sich die Zahl der Wahlberechtigten durch
eingebrachte Einsprüche nur noch minimal verändern. Damit werden im
September rund 16.400 Personen mehr ihr Wahlrecht ausüben dürfen als
1999. Die Zunahme an Wahlberechtigten um 7,2 Prozent ist die größte
Steigerung seit 1979 und 1984, als der Zuwachs im Vergleich mit der
unmittelbar vorangegangenen Landtagswahl jeweils rund 9,5 Prozent
betrug.
Zum Anwachsen der Wahlberechtigten-Zahl trägt dieses Jahr auch
eine Änderung der Wahlbestimmungen bei: Wahlberechtigt ist neu, wer
als ordnungsgemäß gemeldeter Vorarlberger am Tag der Landtagswahl 18
Jahre alt ist. Bisher musste man am 1. Jänner des Wahljahres das 18.
Lebensjahr vollendet haben, um teilnehmen zu dürfen. Wie viele
Vorarlberger Jungwähler von dieser Regelung profitieren, müssen die
Statistiker erst feststellen. In Tirol, wo diese Bestimmung im
Vorjahr erstmals Anwendung fand, waren es 4.250.
Wesentlich gravierender wird sich bei der Landtagswahl allerdings
das erstmalige Wegfallen der Wahlpflicht auswirken. Analysen zeigen,
dass der Ausgang der Wahl im September sehr stark von der
Wahlbeteiligung abhängen wird. 1999 betrug sie noch 87,8 Prozent -
das war der schlechteste Wert seit 1945. An der
Bundespräsidenten-Wahl im April haben jedoch nur 54,5 Prozent, bei
der EU-Wahl im Juni gar nur 36,16 Prozent der Vorarlberger
Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. (APA)