Das Karlsruher Amtsgericht hatte im Februar eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt. Nach dem Urteil der zweiten Instanz muss der 35-Jährige aber nicht ins Gefängnis. Er habe bereits seinen Arbeitsplatz verloren und werde durch das große Medieninteresse "für lange Zeit gebrandmarkt sein", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull zur Begründung.
Österreich
Kein Gefängis für drängelnden Mercedes-Testfahrer
DaimlerChrysler-Ingenieur bleibt Haft erspart - durch Drängelei auf der Autobahn habe er den Tod zweier Menschen verursacht
Karlsruhe - Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden - und damit deutlich milder als in der Vorinstanz. Das Landgericht Karlsruhe sprach den Ingenieur von DaimlerChrysler am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig; durch Drängelei auf der A5 habe er den Tod zweier Menschen verursacht.
Die Verteidigung kündigte Berufung an. (dpa, DER STANDARD Printausgabe 30.7.2004)