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Grafik: APA/Quelle: BMGF
Wien - Die Pläne von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) für eine Gesundheitsreform nehmen allmählich konkrete Formen an. Österreich soll demnach in 32 Gesundheitsregionen unterteilt werden, in denen das Leistungsangebot zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und anderen Anbietern geregelt werden soll. Organisatorisch möchte Rauch-Kallat eine Bundesgesundheitsagentur für die Grobplanung und neun Landesagenturen für die konkrete Umsetzung einrichten. Offen ist noch die Finanzierungsfrage, was vor allem von der Opposition und einigen Ländern beklagt wurde.

Schätzung der medizinischen Leistungen pro Region

Von der reinen Betrachtung des einzelnen Krankenhauses möchte Rauch-Kallat abgehen. Im "Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2005" (ÖSG) wurden zu erwartende medizinische Leistungen für die Regionen geschätzt. Der Bedarf wurde mit einer Toleranzgrenze von plus/minus 25 Prozent erhoben. Im Gegenzug wird die Bettenplanung pro Spitalsstandort aufgelassen, auch die Großgeräteplanung soll nicht mehr gesondert erfolgen. Das Stichwort soll also überregionale Planung sein. Bei einige Leistungen (etwa Herzchirurgie und Transplantationschirurgie) möchte man sich sogar auf vier, bundesländerübergreifende, Versorgungszonen beschränken.

Organisatorisch sollen GmbHs eingerichtet werden

Organisatorisch sollen künftig GmbHs eingerichtet werden. Eine Bundesgesundheits-Agentur soll die Erarbeitung von Leitlinien und Planungsgrundsätzen übernehmen, die dann durch die Länderagenturen auszugestalten und umzusetzen sind. Beispiel: Die Bundesagentur legt fest, dass in einer Region 20 ambulante Augenärzte nötig sind. Die Landesagentur präzisiert dann, dass fünf Ärzte in Spitalsambulanzen und 15 Ambulanzen außerhalb von Krankenanstalten nötig wären. Die Sozialversicherung kann wiederum Kassenverträge mit der Ärztekammer für die 160 außerhalb von Krankenanstalten tätigen Ärzte schließen.

Zusammensetzung der Agenturen noch nicht konkret

Die konkrete Zusammensetzung der Agenturen wurde noch nicht vorgestellt, kolportiert wurde aber immer ein Verhältnis von 40 Prozent Länder, 40 Prozent Sozialversicherung und 20 Prozent Bund an den Eigentümer-Anteilen der Agenturen. Für die Umsetzung der Beschlüsse der Bundesagentur möchte Rauch-Kallat eine verbindliche 15a-Vereinbarung mit den Ländern schließen. Dafür ist aber die Zustimmung der Länder notwendig.

Zustimmung der Länder nicht überall sichtbar

Und diese zeichnet sich noch nicht überall ab. Wiens Vizebürgermeister Sepp Rieder (S) kann den Plänen "zum derzeitigen Zeitpunkt" nicht zustimmen. Wie für den burgenländischen Gesundheitslandesrat Peter Rezar und die Oberösterreicherin Silvia Stöger (beide S) ist für Rieder vor allem die Finanzierungsfrage im Gesundheitswesen offen. Er befürchtet, dass sich der Bund aus der Verantwortung stehlen wolle. Rauch-Kallat setzt dem Vernehmen nach auf die Finanzausgleichs-Verhandlungen. Das Regionen-Konzept wurde von den Ländern grundsätzlich begrüßt.

Skepsis des Hauptverbands und der Opposition

Skepsis meldete der Hauptverband der Sozialversicherungsträger an. Geschäftsführerin Beate Hartinger (F) befürchtet eine "Aushebelung" der Selbstverwaltung. Nach den Plänen der Ministerin können nämlich Entscheidungen der Sozialversicherung aufgehoben werden, wenn diese den Entscheidungen der Agenturen zu wider laufen. Auch der ÖVP-nahe Hauptverbands-Sprecher Josef Kandlhofer möchte lieber das in der Vorwoche vom seinem Haus vorgestellte Konzept mit einer Stärkung der Träger umgesetzt wissen. Er ist der Ansicht, dass die Sozialversicherung "mehr als die Hälfte" an Einfluss haben sollte, was der aktuellen Finanzierungssituation entspreche.

Für die SPÖ sprach Gesundheitssprecher Manfred Lackner von einer "reinen Alibiaktion", da die entscheidende Frage der Spitalsfinanzierung noch offen sei. Auch für den Grünen Gesundheitssprecher Kurt Grünewald "schwindelt" sich Rauch-Kallat um die Finanzfrage herum. (APA)