Monatge: derStandard.at
Wien - Wer im Urlaub oft mit Kreditkarte bezahlt, sollte auf saftige Spesen achten, warnte die Arbeiterkammer (AK). Ein von der AK, im Juli, durchgeführter Test bei vier Kreditkartenunternehmen zeigt: Bis zu vier Prozent Gebühren fallen an, auch im Inland, wenn mit der Kreditkarte am Bankomaten Geld behoben wird. Eine 2-prozentige Bearbeitungsgebühr vom Rechnungsbetrag ist im Nicht-Euro-Raum zu bezahlen. Die AK kritisiert außerdem, dass die Kursverrechnung in einem Nicht-Euro-Land unklar geregelt ist. Zudem können Verzug und Mahnung teuer kommen.

Die AK fordert daher anlässlich ihres aktuellen Preistests bei Kreditkarten mehr Information für die Konsumenten. Die Kreditkartenunternehmen sollen klare Regeln zur Kursverrechnung formulieren. Außerdem sollen sämtliche Gebühren und Spesen übersichtlich und nachvollziehbar aufgezählt werden.

Achtung bei der Spesenfalle ...

Alle Kreditkartenfirmen bieten verschiedene Kreditkarten mit unterschiedlichen Leistungen an. Die Jahresgebühren betragen zwischen 18,17 Euro und 200 Euro, so die AK, zusätzlich können teure Spesen anfallen. Wer mit der Kreditkarte im In- oder Ausland Bargeld am Bankomaten behebt, zahlt zwischen 3 Prozent (Visa, Mastercard und Diners) und 4 Prozent (American Express) vom behobenen Betrag, mindestens aber 3,63 und 5 Euro. Eine Geldabhebung mit Bankomatkarte im Nicht-Euro-Raum kostet 0,75 Prozent plus einer Fixgebühr von 1,82 Euro.

Wer in einem Nicht-Euro-Land seinen Urlaub verbringt und mit einer Kreditkarte bezahlt, zahlt eine Bearbeitungsgebühr zwischen 1 Prozent und 2 Prozent vom Rechnungsbetrag. Die AK kritisiert, dass die Kursverrechnung in einem Nicht-Euro-Land weiterhin unklar und nicht nachvollziehbar geregelt ist. Karteninhaber wissen am Tag einer Kreditkartenzahlung nicht, zu welchem Kurs umgerechnet wird. Denn die Unternehmen verrechnen nicht den Tageskurs, an dem mit der Karte bezahlt wurde, sondern jenen Kurstag, an dem die Rechnung beim Kreditkartenunternehmen zur Abrechnung einlangt.

... und Verzugszinsen

Auch die Verzugszinsen, die bei einer säumigen Monatsabrechnung anfallen sind, laut AK-Untersuchung, saftig: Bis zu 18 Prozent pro Jahr bei American Express. 2 von 4 Kreditkartenfirmen bieten die Möglichkeit, eine fällige Monatsrechnung in Teilzahlung zu begleichen. Die Zinsen dafür betragen üppige 11,5 (Diners) und 14 Prozent pro Jahr (Visa). Die Mahnspesen für eine erste Mahnung können bis zu 23 Euro ausmachen. Wem die Kreditkarte gestohlen wird, oder wer sie verliert, soll sie sofort sperren lassen. Die Sperrgebühren betragen zwischen 14,53 Euro und 35 Euro.

Tipps für Karteninhaber
  • Checken Sie, bevor Sie eine Kreditkarte auswählen, ob Sie diese oft oder eher wenig nützen würden und welche Leistungen inkludiert sind. Prüfen Sie, ob Sie diese Leistungen auch wirklich brauchen.
  • Vergewisseren Sie sich vor dem Urlaub, ob die Karte im Urlaubsland akzeptiert wird.
  • Heben Sie Ihre Rechnungsbelege unbedingt auf, und kontrollieren Sie sie. Bei strittigen Umsätzen können Sie innerhalb von 30 Tagen beeinspruchen.
  • Vermeiden Sie Bargeldbehebung und Ratenzahlungen, weil sie sehr teuer sind.
  • Bezahlen im Ausland (außerhalb des Euro-Raumes): Holen Sie vor der Reise in "Weichwährungsländer" Informationen ein. Nach der Reise: Kontrollieren Sie genau, welche Devisenkurse für Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes verrechnet wurden.
  • Achten Sie auf die notwendige Kontodeckung, wenn Sie Ihre Kreditkarten-Abrechnung per Einzugsermächtigung bezahlen. Denn bei Nichtdurchführung mangels Deckung fallen Bankspesen, Verzugszinsen und Mahnspesen an.
  • Überprüfen Sie bei Karten mit Versicherungsschutz genau, wofür und in welchem Ausmaß die Versicherungsleistungen bestehen. Denn oft ist der Schutz nur eingeschränkt gegeben. 
  • Wenn Sie mehrere Kreditkarten haben, passen Sie auf Doppelversicherungen auf.
  • Melden Sie sofort einen Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte an das Kreditkartenunternehmen. Lassen Sie die Karte sperren. Ab der Meldung an das Kreditkarten-Unternehmen wirkt die Sperre sofort und weltweit.
  • Internetgeschäfte nur mit SET-Kennung durchführen. (APA)