Wenn schwere, unumkehrbare Schädigungen festgestellt werden, soll der Arzt das Paar davon informieren. Sollte die Implantation, die nicht erzwungen werden könne, nicht erfolgen, muss der Embryo "bis zu seinem Erlöschen" eingefroren werden. Falls der Embryo aus einem anderen Grund vorerst nicht eingepflanzt werden könne, ist er bis zu seiner späteren Implantation aufzubewahren.
Unterschriftensammlung
Ein im Februar in Kraft getretenes Gesetz hatte diese Detailfragen offen gelassen, so Kathpress. Es sieht vor, dass der Gesundheitsminister in Abstimmung mit einer Beratungskommission Richtlinien vorlegt, die je nach Fortschritt der Technik angepasst werden sollen. Künftig könnte PID vielleicht gestattet werden, sofern es Möglichkeiten gebe, Schäden eines Embryos genetisch zu reparieren.
Unterdessen begannen linke und liberale Parteien laut Kathpress damit, Unterschriften für ein Referendum gegen das Gesetz zur In-vitro-Befruchtung zu sammeln. Dieses war 2003 von beiden Häusern des Parlaments verabschiedet worden. Neben den meisten Vertretern der Regierungsparteien stimmten damals auch zahlreiche Mitglieder der Opposition für das Gesetz.