Bild nicht mehr verfügbar.

Karl-Heinz Grasser greift nach privaten Daten seiner Beamten

Foto: APA/Jäger
Wien - Gegen das Finanzministerium sind neue Vorwürfe der Bespitzelung seiner Mitarbeiter aufgetaucht. Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, will das Ressort nun auch die privaten finanziellen Verhältnisse seiner Beamten einer Überprüfung unterziehen. Habe ein Beamter hohe Schulden, mache ihn das tendenziell korruptionsanfälliger, so die Argumentation des Ministeriums.

Der Kreditschutzverband von 1870 teilte dem Ministerium jedoch auf Anfrage mit, dass die Bonitätsdaten von Privatpersonen dem Datenschutzgesetz unterliegen und nur an Banken und Kreditgeber sowie die Betroffenen selbst weitergegebenen werden dürfen. Heinrich Traumüller, Personalchef des Finanzministeriums, hat nun laut "profil"-Vorabmeldung vom Sonntag, die Finanzprokuratur ersucht, die Rechtslage zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen, ob eine Bonitätsüberprüfung einzelner Mitarbeiter nicht doch zulässig sei. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Kritik an den Bonitätsprüfungen kam am Sonntag von den Grünen: Grasser solle sich lieber um Steuerhinterziehungsfälle kümmern, da agiere er viel zu lasch, so der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler in einer Aussendung. Und der Finanzminister solle "seine eigenen - politisch relevanten - Geldverbindungen offen zu legen", so Kogler in Anspielung auf die New-Economy-Hompage.

Screening

Am vergangenen Donnerstag hatte bereits der Chef der Finanzgewerkschaft, Klaus Platzer, kritisiert, dass Bedienstete, die sich für Führungspositionen bewerben oder Auszeichnungen erhalten sollen, "einem Screening unterzogen" würden. Überprüft würden - ohne Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - die Finanzdatenbank-Abfragen der Mitarbeiter. Wenn bei der so genannten "Logfile-Analyse" Auffälligkeiten zu Tage treten (etwa Abfragen für Verwandte oder Bekannte, was nicht verboten ist), würden die Beamten ohne rechtsstaatliches Verfahren von Beförderungen ausgeschlossen, hatte Platzer kritisiert. Geschehen sei dies etwa beim ehemaligen Leiter des Finanzamtes Amstetten, der nun klagen wolle. Unregelmäßigkeiten seien bei etwa drei Prozent der Überprüften oder 40 bis 50 Personen entdeckt worden.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat Prüfung einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs angekündigt, weil laut Personalvertretungsgesetz Systeme zur automationsgestützten Datenerfassung über Mitarbeiter nur nach Einbindung der Personalvertretung zulässig seien.

Das Finanzministerium hatte die Vorwürfe zurück gewiesen. Es gebe "keine Bespitzelung", vielmehr sei jeder Minister ermächtigt, innerhalb seines Ressorts Einrichtungen zur inneren Revision und zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung zu schaffen. Im Abgabeninformationssystem seien die Daten aller Steuerpflichtigen gespeichert. Die vom Antikorruptionsbeauftragten durchgeführte Analyse der Datenbank-Zugriffe solle gewährleisten, dass sämtliche Daten ausschließlich für dienstliche Zwecke abgefragt werden. (APA)