Im Jahr 2001 hat die Regierung das Beamtendienstrecht in einem wesentlichen Punkt geändert. Waren zuvor Frühpensionierungen nur zulässig, "wenn es dienstliche Interessen erfordern", konnten ab diesem Zeitpunkt Staatsdiener auch gegen ihren Willen in Rente geschickt werden, wenn "keine wichtigen dienstlichen Gründe" dagegen sprechen.
Damit fand praktisch eine Beweislastumkehr zugunsten der öffentlichen Hand statt, die so leichter Frühpensionierungen durchsetzen konnte. Die Änderung sei allerdings verfassungswidrig, entschied der VfGH nun zugunsten der drei Gendarmen, die gegen ihre Abberufung Beschwerde eingelegt hatten. Denn die neue Fassung sei zu unbestimmt, argumentierten die Richter und setzten die alte Version wieder in Kraft.
Rund 40 Beamte aus mehreren Ministerien sind von dem Richterspruch betroffen, wie es mit ihnen weitergeht ist unklar. "Man kann noch nicht sagen, was die Konsequenz ist, wir müssen einmal abwarten, bis die Entscheidung eingetroffen ist", gibt sich Michael Kloibmüller, Leiter der Personalabteilung im Innenministerium, vorsichtig. "De facto sind die drei Kollegen wahrscheinlich aber wieder im Dienst", gesteht er ein.
Dass es ein hierarchischer Super-GAU ist, wenn drei Bundesländer plötzlich zwei Kommandanten haben, sieht Kloibmüller nicht. "Es ist keine für uns angenehme Situation, aber es gibt auch dienstrechtliche Möglichkeiten, wieder klare Hierarchien zu schaffen." Welche, will er aber noch nicht sagen.
Im Bundeskanzleramt, aus dem das aufgehobene Gesetz stammt, gibt man sich ebenfalls abwartend. "Erst wenn die schriftliche Entscheidung vorliegt, kann man weitere Schritte überlegen", erklärt Verena Nowotny, Pressesprecherin des Bundeskanzlers.