Vorm Walde und vier weitere Manager – darunter der derzeitige BVG-Vorstandschef Andreas von Arnim und dessen Vorgänger Hilmar Schmidt-Kohlhas – werden verdächtigt, seit 1999 mehr als 50 überhöht dotierte (so genannte außertarifliche, Anm.) Verträge mit Mitarbeitern der dritten Leitungsebene abgeschlossen zu haben. In einer Anstalt öffentlichen Rechts hätte das BVG-Management dies formal nicht gedurft, denn für die BVG gelten – analog zur österreichischen Schablonenverordnung für Staatsmanager – die Regelungen des Bundesangestelltentarifs.
Noch kein Gerichtsverfahren
Ein Gerichtsverfahren ist gegen die fünf Spitzenmanager derzeit noch nicht anhängig. "Es gibt einen Anfangsverdacht, der von der Staatsanwaltschaft bejaht worden ist", sagt ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft zum STANDARD, "und die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue laufen".
Ob die Suppe dünn oder dick sei, sei nicht absehbar. Wie die BVG verfolgt auch ÖBB-Chef vorm Walde die Ermittlungen gelassen: "Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft untersucht", lässt der ÖBB-Chef dem STANDARD ausrichten. Denn an der Sache sei nichts dran. Für die außertariflichen Verträge gebe es einen Aufsichtsratsbeschluss aus 1995, daher sei der Aufsichtsrat und nicht der Vorstand verantwortlich.
ÖBB: Licht ins Dunkel