Bild nicht mehr verfügbar.

In Folans Pub waren bei einer ersten Inspektion im April Zigarettenstummeln gefunden worden, bei einer zweiten wurden drei Kunden auf frischer Tat ertappt

Foto: REUTERS/Paul McErlane
Dublin/Berlin - Der Wirt eines irischen Pubs ist der erste, der das strikte Rauchverbot am Arbeitsplatz teuer zu spüren bekommt. In seinem Lokal wurden Gäste "in flagranti" mit brennenden Zigaretten erwischt

***

Dublin - Ein irischer Wirt ist zu einer Geldstrafe von 1700 Euro vergattert worden, weil in seiner Kneipe Gäste beim Rauchen erwischt wurden. Padraig Folan, der Eigentümer des Pubs "Ti Hanrai" im Kreis Galway, ist der erste Wirt, der für Verstöße gegen das vor vier Monaten verhängte Rauchverbot zur Kasse gebeten wird. Die Regierungsbehörde für Tabakkontrolle wies darauf hin, dass auch andere "Wiederholungstäter" bestraft würden.

Zigarettenstummel gefunden

In Folans Pub waren bei einer ersten Inspektion im April Zigarettenstummeln gefunden worden, bei einer zweiten wurden drei Kunden auf frischer Tat ertappt. Dem Gesetz nach kann für das Rauchen an einem Arbeitsplatz - also auch Pubs - eine Höchststrafe von 3000 Euro verhängt werden.

Besuchermangel seit dem Rauchverbot

In Galway selbst haben erst vor kurzem die Eigentümer des Pubs "Fibber Magee's" über das Rauchverbot hinweggesetzt und ihre Gäste zum Rauchen aufgefordert. Seit das Rauchverbot gelte, habe das Lokal aus Besuchermangel ein Drittel seiner Angestellten entlassen müssen, sagte Ciaran Levanzin, Mitbesitzer des Pubs.

Die Gäste des Pubs schien die Revolte zu freuen. Der irische Fernsehsender RTE berichtete live aus dem Lokal, das Pub sei "vor Gästen und Rauchern übergequollen".

Allgemein trifft das strenge Rauchverbotsgesetz in Irland auf hohe Akzeptanz. Wie aus dem ersten offiziellen Bericht des Tabakkontrollbüros von Ende Mai hervorgeht, wird das Gesetz zu 97 Prozent von den rund 10.000 Lokalbetreibern des Landes respektiert.

Raucherklage gegen Reemtsma abgewiesen

Die erste Raucherklage in Deutschland ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung eines herzkranken Rauchers gegen ein Urteil des Landgerichts Arnsberg zurück, das eine 213.000-Euro-Klage des Mannes gegen den Tabakkonzern Reemtsma Mitte November abgewiesen hatte. Als Grund nannte der Senat mangelnde Erfolgsaussichten der Klage.

(AFP, red, DER STANDARD Printausgabe 22.7.2004)