Rechtliche Schritte
"Die Entscheidung zeigt, dass die Beihilfekontrolle gegen die manchmal kreativen Methoden angehen muss, die Länder nutzen, um Firmen EU-rechtswidrig zu unterstützen", sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti. Die Rückforderung ist eine der höchsten in der Geschichte der EU. Frankreich habe nun zwei Monate Zeit, um den genauen Betrag zu errechnen, sagte Montis Sprecher. Die Kommission werde die Berechnung prüfen. Ein Jahr später müsse die Rückzahlung geleistet sein.
Doch France Telecom kündigte mit Unterstützung der Regierung umgehend Widerstand an. Finanzminister Nicolas Sarkozy erklärte in Paris, er werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. France Telecom sei nicht günstiger besteuert worden als seine Konkurrenten. France Telecom nannte die Entscheidung weder wirtschaftlich noch rechtlich fundiert. Das Unternehmen werde vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg klagen.
Reif für Entscheidung
Mit der Spanne von 300 Millionen Euro zwischen den Rückzahlungsbeträgen gehe die Kommission auf unterschiedliche französische Berechnungen zur Steuer ein, sagte Monti. Die zweite Berechnungsweise sei von der französischen Regierung erst am 5. Juli vorgelegt worden.
"Der Fall war reif für eine Entscheidung heute", sagte Monti. Die Kommission habe lieber Klarheit auch in Grundsatzfragen schaffen und die Ungewissheit so weit wie möglich reduzieren wollen, statt die Entscheidung zu vertagen.
Von Äußerungen profitiert
Neben den Steuervorteilen habe France Telecom auch von öffentlichen Erklärungen der französischen Regierung über die gute Kreditwürdigkeit profitiert, sagte Monti. Die Regierung hatte zudem eine Kreditlinie über neun Milliarden Euro eingerichtet, auch wenn das Unternehmen diese nie nutzte.
Monti machte deutlich, dass die Kommission die Kreditlinie als Beihilfe betrachtet. Allerdings habe France Telecom damals annehmen können, dass dies keine Beihilfe sei. Deshalb verzichte die Kommission in diesem Fall auf eine Rückzahlung. Monti erinnerte daran, dass die Kommission auch in den deutschen Staatsgarantien für Landesbanken eine Staatshilfe gesehen, wegen einer Vereinbarung über den Systemwechsel aber auf Zahlungen verzichtet hatte.
Entscheidung im Konsens