Wien – Ein Gesetz gegen den "organisierten Sozialbetrug" von Firmen wird unter anderem von der Arbeiterkammer seit langem gefordert. Jetzt sei der Entwurf für ein solches Gesetz "praktisch fertig", wie Roland Miklau, Sektionschef im Justizministerium, in der "Presse" zitiert wird.

"Sozialbetrug" als Tatbestand

Ab Anfang kommenden Jahres soll damit der Tatbestand des "Sozialbetrugs" im Strafrecht verankert werden. Dieser Tage gehe der Gesetzesentwurf in die Begutachtung. Im Herbst soll er Ministerrat und Nationalrat passieren, heißt es im Kabinett von Justizministerin Karin Miklautsch (F). Sozialbetrug könnte dann Haftstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

Betrugs-Paragraf "greift" nicht

Derzeit greife der "normale" Betrugs-Paragraf im Strafrecht nicht, wenn es darum gehe, Firmen des Handwerk zu legen, die den Staat betrügen. Vor allem in der Baubranche würden so genannte Scheinfirmen dem Sozialstaat seit Jahren Schäden in Milliardenhöhe zufügen. Die Firmen zahlen keinen Cent Steuern oder Abgaben, deren Mitarbeiter nehmen aber die Leistungen von Sozialversicherung, Krankenkasse und Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in Anspruch. Oft würden die Mitarbeiter nur zum Schein angemeldet. Sie arbeiten gar nicht, kassieren jedoch Sozialleistungen.

Schwangere Rumäninnen als Putzfrauen für einen Tag

Ein krasser Fall liegt derzeit bei der Wiener Gebietskrankenkasse vor. Acht Baufirmen meldeten knapp 100 schwangere Putzfrauen an. Die überwiegend aus Rumänien stammenden Frauen wurden nach Österreich gebracht, um hier zu entbinden und 30 Monate lang Kindergeld zu kassieren. Solche Praktiken sollen durch das neue Gesetz unterbunden werden - durch Konsequenzen von bis zu zehn Jahren Haft. Auch die organisierte Schwarzarbeit ist im neuen Gesetz erfasst, heißt es im Ministerium. Wer "Schwarzarbeiter" vermittelt oder organisiert, dem droht künftig ein Jahr Freiheitsstrafe.

Christoph Klein, Bereichsleiter für Soziales in der Arbeiterkammer (AK), kritisierte bereits vor Wochen, dass durch die Untätigkeit der Regierung in Sachen Scheinfirmen ein "riesiger Schaden" entstehe: Allein die Wiener Bauwirtschaft habe bei der Gebietskrankenkasse Beitragsrückstände von mehr als 160 Mio. Euro. "Ein Großteil davon ist auf den Sozialbetrug durch die Schwindelfirmen zurückzuführen", so Klein.

Baugesellschaften ohne Maschinen

Laut Arbeiterkammer operieren Schwarzfirmen am Bau folgendermaßen: Kriminelle Netzwerke gründen Gesellschaften ohne Maschinen, ohne Büroräume und mit einer Kapitalausstattung, die aus einem für einen Tag aufgenommenen Bankkredit besteht. Sie nehmen Subaufträge auf Großbaustellen renommierter Generalunternehmer an, melden Dutzende Arbeitnehmer an, zahlen jedoch nie auch nur einen Euro an Lohn, Überstunden und Beiträgen. Stellt die Gebietskrankenkasse nach einigen Monaten den Konkursantrag, sei der Geschäftsführer unauffindbar. Vermögen gibt es keines, die Gebietskrankenkasse bleibt auf den Beitragsschulden und Konkurskosten sitzen. (APA/red)