Brüssel - Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Vorschlag für das EU-Budget in den Jahren 2007 bis 2013 vorgelegt. Der Vorschlag sieht einerseits eine Erhöhung der Gesamtausgaben von derzeit knapp einem Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) auf durchschnittlich 1,14 Prozent vor sowie "einen allgemeinen Korrekturmechanismus" für jene Staaten, die besonders hohe Nettobeiträge an die Union leisten. Dieser Korrekturmechanismus war bis zuletzt heftig umstritten, weil er den bisher nur für Großbritannien geltenden Rabatt ersetzen soll.

EU-Kommissionspräsident Romano Prodi und Haushaltskommissarin Michaele Schreyer warben für eine Annahme der Budgetpläne, die allerdings noch einstimmig von den EU-Finanzministern verabschiedet werden müssen. Prodi sagte, dass die bereits beschlossenen zusätzlichen EU-Aufgaben und Prioritäten im Bereich der Wirtschaft, Sicherheit und Außenpolitik auch entsprechende Mittel erfordern.

Es sei für die EU "fast unmöglich, ihren Auftrag zu erfüllen, wenn das Budget seinen bisherigen Umfang beibehalte", wies Prodi entsprechende Forderungen von Nettozahlerländern, darunter Österreich, zurück.

Korrekturmechanismus

Der geplante Korrekturmechanismus sieht vor, dass Länder mit einem Nettobeitrag von über 0,35 Prozent des BNE künftig zwei Drittel des über dieser Schwelle liegenden Betrages zurückerstattet bekommen sollen. Dieses System würde vor allem Großbritannien schaden, das derzeit einen exklusiven Rabatt von etwa vier Milliarden Euro jährlich erhält. Von den anderen Nettozahlerländern dürfte lediglich Österreich nach dem neuen System mehr in das EU-Budget einzahlen, weil sein Nettobeitrag bisher deutlich unter den 0,35 Prozent gelegen ist.

Allerdings wurde auf Drängen der beiden britischen EU-Kommissare Chris Patten und Neil Kinnock eine Übergangsklausel vereinbart, wonach das Vereinigte Königreich auch vier Jahre nach Einführung des allgemeinen Korrekturmechanismus seinen bisherigen Rabatt teilweise erhalten soll. Ansonsten wäre London nämlich mit einem Schlag zum größten EU-Nettozahler geworden, sein EU-Beitrag hätte sich verdoppelt.

Österreichs Nettobeitrag wird fast verdoppelt

Wegen der zunehmenden Ausgaben und der negativen Effekte des geplanten Nettozahler-Rabatts wird sich der österreichische EU-Nettobeitrag in den Jahren 2008 bis 2013 beinahe verdoppeln. Nach Berechnungen der EU-Kommission wird er 0,41 Prozent des Bruttonationalprodukts betragen, verglichen mit den durchschnittlich 0,25 Prozent in den Jahren 1996 bis 2002. Im Jahr 2002 musste Österreich wegen der EU-Hochwasserhilfe unterm Strich sogar nur 0,11 Prozent des BNE nach Brüssel abliefern.

Ohne Einführung des allgemeinen Korrekturmechanismus, der in einer vierjährigen Übergangsperiode von 2008 bis 2012 eingeführt wird, würde der österreichische Nettobeitrag allerdings in der kommenden Finanzperiode ebenfalls auf 0,38 Prozent ansteigen. Österreich ist allerdings neben Großbritannien der einzige EU-Mitgliedstaat, der im Vergleich zum geltenden System schlechter aussteigen würde.

Niederlande größter Nutznießer

Alle anderen Nettozahlerländer würden weniger zahlen und alle Nettoempfängerländer mehr erhalten. Größte Nutznießer wären die Niederlande mit 0,6 Prozentpunkten weniger Nettobeitrag sowie Deutschland, Dänemark, Finnland und Italien mit jeweils 0,5 Prozentpunkten weniger. Der Nettobeitrag Großbritanniens würde dagegen um 0,21 Prozentpunkte zunehmen.

EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer wies allerdings darauf hin, dass es sich bei diesen Berechnungen nur um Schätzungen auf Grundlage der bisherigen Situation handle. Der tatsächliche Nettobeitrag kann wegen unterschiedlicher Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln durch die einzelnen Staaten erheblich schwanken. "Es kann daher gut sein, dass sich die tatsächliche Situation für Österreich anders darstellt", sagte sie.

An die Adresse Großbritanniens sagte sie, dass London mit drei Milliarden Euro jährlich weiterhin den größten Rabatt aus den EU-Kassen erhalte. Bisher hatten die Ausgleichszahlungen 4,6 Milliarden Euro betragen. Großbritannien hatte sie im Jahr 1984 zugestanden bekommen, weil es geltend machen konnte, dass es die EU-Agrar- und Regionalförderungen wegen seiner besonderen Wirtschaftsstruktur nur in geringem Maße in Anspruch nimmt. (APA)