Berlin - Das deutsche Bundesfinanzministerium
hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die
Aussetzung des Defizitverfahrens gegen Deutschland und Frankreich als
positiv gewürdigt. "Wir begrüßen das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs", erklärte das Ministerium am Dienstag in Berlin.
"Es gibt keinen Automatismus"
Im zentralen Punkt habe der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der
Entscheidung des Rats der Europäischen Finanzminister bestätigt: "Es
gibt im Defizitverfahren keinen Automatismus." Vielmehr stehe dem Rat
ein Entscheidungsspielraum zur Verfügung, den er genutzt habe. Das
deutsche Finanzministerium betonte, der Gerichtsbeschluss sei ein
"deutliches Signal" an Rat und Kommission, bei der Anwendung des
Stabilitätspaktes zusammenzuarbeiten.
Bedingungen obliegen der Kommission
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor entschieden, die
Schlussfolgerungen des Rates aufzuheben, nach denen das
Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich unter bestimmten
Sparauflagen ruhe. Das Gericht befand, es habe dem Rat zwar
grundsätzlich frei gestanden, die Empfehlung der Kommission zur
Fortsetzung des Defizitverfahren abzulehnen. Der Rat habe sich in
seinen Schlussfolgerungen jedoch nicht darauf beschränkt, dies
festzustellen. Vielmehr habe die Runde der Europäischen
Finanzminister das Aussetzen des Verfahrens an eigene Bedingungen
geknüpft. Nach den Regeln des Stabilitätspaktes obliege die
Formulierung dieser Bedingungen jedoch der Kommission. (APA/Reuters/dpa)