Es sind die Leerstellen im Harmonisierungspapier der Regierung, die Bände sprechen. Sie sind verräterisch und zeigen an, wo es beim Megaprojekt Harmonisierung noch Problemfelder gibt. Besonders die Bestimmungen für die Beamten sind besonders vage, schwammig oder überhaupt nicht festgeschrieben.

Zumindest verbal hat sich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel dazu bekannt, dass auch die Staatsdiener ab 1. Jänner 2005 mit dem einheitlichen Pensionssystem leben lernen müssen. Wohlweislich nur die im Bund, an die Landesbeamten hat man sich erst gar nicht herangewagt, dazu wäre auch die Einbindung und das Okay der Opposition für die Verfassungsmehrheit notwendig gewesen. Es wird also weiterhin lukrative Pensionsoasen geben. Die Beamten werden die Regierung in harte Verhandlungen zwingen, und man wird sehen, welche Änderungen sie im Dienstrecht und bei der Besoldung als Gegenleistung fordern, um den Verschlechterungen im Pensionssystem zuzustimmen, die die Harmonisierung als Anpassung nach unten an das ASVG für die Beamten bedeutet.

Generell sind die Beamtenpensionen ein Punkt, wo die "schreiend ungerechten" Pensionssysteme (Copyright Sozialforscher Bernd Marin) am lautesten aufheulen lassen: Die durchschnittliche Beamtenpension ist höher als die höchste ASVG-Pension, die bei rund 2400 Euro einen Deckel eingezogen hat. Dabei finanzieren sich die ASVG-Versicherten ihren Lebensabend fast zur Gänze durch ihre Beiträge selbst, nämlich zu 90 Prozent. Die Beamten zahlen für ihre Pension (inklusive fiktivem Bundesbeitrag) nur 50 Prozent ein, Bauern 20 Prozent, allerdings ist deren Durchschnittspension mit nicht einmal 550 Euro monatlich auch rund fünfmal niedriger als die durchschnittliche Beamtenpension.

Der Staat muss also für zehn Prozent Beamtenpensionisten genauso viel Geld zu den Pensionen zuschießen wie für 90 Prozent ASVG-Versicherte.

Diesen Kampf mit einer klassischen ÖVP-Klientel muss die Regierung erst hinter sich bringen. Gleichzeitig müssen sich ÖVP und FPÖ den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Pensionsreform für das ASVG in einem Tempo und in einer Radikalität durchgezogen haben, die nicht wirklich argumentierbar war.

Vielleicht, weil es am einfachsten war, dort reinzuschneiden, wo die meisten Versicherten zusammengeballt sind - wo schnell Geld zu holen ist. Etwas von der Rigorosität bei der Pensionsreform 2003 würden sich die gebeutelten ASVG-Pensionisten jetzt auch bei den anderen betroffenen Gruppen wünschen. Danach sieht es aber nicht aus.

Vielmehr haben auch die Details, die im Regierungsentwurf auf den ersten Blick schön und ambitioniert klingen, Haken: Die bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten ist zwar ein wichtiger Schritt, eine eigenständige Frauenpension sichert das aber noch lange nicht. Kein Wunder, wenn als Basis das durchschnittliche Fraueneinkommen und nicht der (höhere) Durchschnitt von Frauen- und Männereinkommen herangezogen wird - angesichts des Einkommensnachteils von Frauen ein Feigenblatt.

Dass die angepeilten "gleichen Beiträge" für Bauern und Selbstständige nicht ganz so gleich sind, sondern staatlich kofinanziert, gibt bei gemeinen ASVG-Kleinpensionisten auch Anlass für Disharmonien im Harmonisierungsprojekt. Es ist, und das ist unzweifelhaft ein Verdienst dieser Regierung, eine längst überfällige Notwendigkeit, die Pensionssysteme zu harmonisieren. Das Problem ist nur, wie. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hätte die historische Chance, eine echte Harmonisierung zu erreichen, die den Namen verdient. Ob er sich politischen Lorbeer umhängen kann, wird sich erst an der Version der Harmonisierung entscheiden, die im Parlament beschlossen wird. Bis dorthin kann er noch einiges ändern. Die jetzt vorliegende Version kann dafür höchstens ein Arbeitspapier sein. Den Namen Harmonisierung verdient sie nicht - noch nicht.(DER STANDARD, Printausgabe, 13.7.2004)