Einbußen durch Pensionsreform 2003 werden gemindert
Auch werden die Einbußen durch die Reform 2003 reduziert. Konkret wird der Verlustdeckel (gegenüber dem alten System) von zehn Prozent nach unten gesetzt. Wer heuer mehr als fünf Prozent verliert, erhält die Differenzsumme refundiert. Danach geht es beim Maximalverlust jährlich in Viertelprozent-Schritten wieder in Richtung zehn Prozent. Diese Marke ist so erst im Jahr 2024 erreicht.
Verbesserung bei der Bewertung der Ersatzzeiten
Verbesserungen gibt es bei der Bewertung der Ersatzzeiten. Bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten werden künftig 1350 Euro herangezogen, bisher war der Ausgleichzulagenrichtsatz (650 Euro) der entscheidende Wert. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit werden 70 Prozent des Arbeitslosenentgelts hergenommen.
Einführung eines Pensionskorridors
Schon davor war bekannt geworden, dass auch ein Pensionskorridor ähnlich der in Abschaffung befindlichen Frühpension eingeführt wird. Demnach kann man künftig zwischen 62 und 68 in den Ruhestand treten, wobei entsprechende Ab- bzw. Zuschläge geltend werden.