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Foto: APA/Roland Schlager
Wien - Das Geheimnis um das Harmonisierungs-Konzept der Bundesregierung ist Sonntag Abend gelüftet worden. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl verkündete im Gespräch mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Montag-Ausgabe) Details der Reform. So wird der Beitragssatz künftig beim jetzigen ASVG-Wert von 22,8 Prozent liegen, wobei die Selbstständigen nur 17,5 und die Bauern 15 Prozent zahlen. Den Rest schießt der Staat bei. Gelten wird die Reform für alle 55-Jährigen und Jüngere.

Einbußen durch Pensionsreform 2003 werden gemindert

Auch werden die Einbußen durch die Reform 2003 reduziert. Konkret wird der Verlustdeckel (gegenüber dem alten System) von zehn Prozent nach unten gesetzt. Wer heuer mehr als fünf Prozent verliert, erhält die Differenzsumme refundiert. Danach geht es beim Maximalverlust jährlich in Viertelprozent-Schritten wieder in Richtung zehn Prozent. Diese Marke ist so erst im Jahr 2024 erreicht.

Verbesserung bei der Bewertung der Ersatzzeiten

Verbesserungen gibt es bei der Bewertung der Ersatzzeiten. Bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten werden künftig 1350 Euro herangezogen, bisher war der Ausgleichzulagenrichtsatz (650 Euro) der entscheidende Wert. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit werden 70 Prozent des Arbeitslosenentgelts hergenommen.

Einführung eines Pensionskorridors

Schon davor war bekannt geworden, dass auch ein Pensionskorridor ähnlich der in Abschaffung befindlichen Frühpension eingeführt wird. Demnach kann man künftig zwischen 62 und 68 in den Ruhestand treten, wobei entsprechende Ab- bzw. Zuschläge geltend werden.

Offiziell werden die Details des Regierungskonzepts erst am Montag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), FP-Obfrau Ursula Haubner und deren Teams präsentiert. (APA)