Wird das derzeit geltende österreischische Recht auf Schwangerschaftsabbruch eingeschränkt oder erschwert, ist das der Frauengesundheit abträglich, sind sich die Leiterinnen der sechs Frauengesundheitszentren einig. Das Netzwerk unterstützt daher Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, die die Möglichkeit für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch im Spital schaffen will.

Ablehnendes Klima

Seit 1975 ermöglicht ein Gesetz die alleinige Entscheidungsfreiheit der Frau über einen Schwangerschaftsabbruch. Die österreichische Praxis des Schwangerschaftsabbruches aber ist gekennzeichnet durch ein gesellschaftlich ablehnendes Klima, unzureichende Informations- und Zugangsmöglichkeiten, hohe Preise und fehlende Qualitätsstandards. Durch diese Ausgangssituation können Frauen sich nicht ausreichend informieren, geschweige denn, Leistungen unter den ärztlichen AnbieterInnen vergleichen. Mängel bleiben verborgen und bestehen mitunter lange Zeit fort. Hohe Preise können gefordert werden. Selbstregulierung nach Preis und Qualität gibt es in Österreich nicht. Mangelhafte Information macht die Suche nach Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch schwierig.

Umsetzung von Rechten

Die Frauengesundheitszentren haben einen Katalog zur Qualitätssicherung formuliert, der Frauen das Recht auf
  • Unterstützung, Respekt und Anerkennung für ihre Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt;
  • freien Zugang zu legalen, medizinisch einwandfreien Einrichtungen, die nach internationalen Qualitätsstandards arbeiten;
  • eine öffentlich zugängliche, sachliche Information durch unabhängige Beratungsstellen und Frauengesundheitszentren;
  • kompetente Sexualpädagogik, geschlechtsspezifisch, innerhalb und außerhalb der Schulen und
  • leichten und kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln zusichert.

    Das Netzwerk der österreichischen Frauengesundheitszentren ist der Auffassung, dass es nach über zwanzig Jahren jetzt an der Zeit ist, die gesetzlichen Möglichkeiten frauengerecht umzusetzen. Damit Frauen überall in Österreich tatsächlich selbstbestimmt über ihre Körperlichkeit und ihre Lebensperspektiven entscheiden können. (red)