Wien - Wegen der Erkrankung von Bundespräsident Thomas Klestil hat Bundeskanzler Schüssel bis auf weiteres die Aufgaben des Staatsoberhauptes übernommen. Die Präsidentschaftskanzlei hat am Montag mitgeteilt, dass "gemäß der Benachrichtigung der Präsidentschaftskanzlei, wonach der Bundespräsident in seiner Amtsführung behindert ist, die Funktion des Bundespräsidenten gemäß Artikel 64 Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz auf den Bundeskanzler übergegangen ist". Eine solche Regelung ist vorgesehen, wenn der Bundespräsident vorübergehend nicht amtsfähig ist. Wie lange dies dauern wird, war Montagvormittag unklar. Aus dem Bundeskanzleramt wurde die Übernahme der Amtsgeschäfte bestätigt und eine Presseaussendung Schüssels angekündigt. (APA)